Was sind CFC Rules?

Was sind CFC-Regeln? Vereinfacht erklärt sind CFC-Regeln Mechanismen mit denen Staaten ohne Staatsvertrag unilateral versuchen, auf das Steuersubstrat anderer Staaten zuzugreifen. Es sind hochkomplexe Regelungen, welche von Land zu Land stark variieren.

Wie funktioniert hinzurechnungsbesteuerung?

Die Hinzurechnungsbesteuerung soll verhindern, dass Gewinne durch die Gründung einer Gesellschaft im niedrig besteuerten Ausland der Besteuerung in Deutschland entzogen werden. Nur der Gewinn aus einer passiven Tätigkeit wird in Deutschland dem Stpfl. hinzugerechnet und im Inland besteuert.

Was ist eine zwischengesellschaft?

1. Begriff: eine Gesellschaft in einem Niedrigsteuerland, deren Gründung der dt. Gesetzgeber als möglicherweise durch Steuerumgehungsmotive motiviert ansieht und die daher für ihre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigner bestimmte steuerliche Folgen (Hinzurechnungsbesteuerung) auslösen kann.

Wann hinzurechnungsbesteuerung?

Die Hinzurechnungsbesteuerung erfordert grundsätzlich, dass an einer niedrig besteuerten ausl. Zwischengesellschaft („Zwischengesellschaft“) zu mehr als der Hälfte Inländer beteiligt sind und die Gesellschaft passive Einkünfte erzielt.

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Wann greift das Außensteuergesetz?

Die erweiterte beschränkte Steuerpflicht greift nur in den Veranlagungszeiträumen ein, in denen die insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als 16.500 EUR betragen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 AStG).

Was unterliegt der Wegzugsbesteuerung?

Eine Wegzugsbesteuerung ist die Besteuerung von Vermögenswerten auf Grund der Verlagerung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland.

Für wen gilt die Wegzugssteuer?

Die deutsche Wegzugssteuer (§ 6 AStG) regelt die Besteuerung eines fiktiven Veräußerungsvorgangs von einer in der Regel mindestens 1-prozentigen Beteiligung am Kapital einer (in- oder ausländischen) Kapitalgesellschaft im Privatvermögen bei Wegzug des Gesellschafters in das Ausland.

Wen betrifft die Wegzugsteuer?

Betroffen von der Wegzugsbesteuerung sind natürliche Personen, die – so das aktuell noch geltende Recht – zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 5 Jahre mittel- oder unmittelbar zu mindestens 1 Prozent an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH, AG, KGaA, SE) beteiligt waren, und die …