Was sind die Anrechnungszeiten zur Rente?

Im § 58 Sozialgesetzbuch Nr. 6 sind eine Vielzahl von Rentenzeiten beschrieben. Diese Zeiten sind auch als Anrechnungszeiten zur Rente bekannt. Wir sagen Ihnen, was es mit diesen Zeiten auf sich hat. Anrechnungszeiten zur Rente sollen Verluste in der gesetzlichen Rentenkasse ausgleichen.

Wie hoch ist die Altersgrenze in Rente?

Wer vor dem Erreichen der individuellen Altersgrenze in Rente gehen will, muss mit Abschlägen bei der Rentenhöhe rechnen. Für jeden Monat unterhalb der Altersgrenze werden 0,3 Prozent abgezogen, das sind 3,6 Prozent weniger Rente pro Jahr. Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre.

Wie ist die Rentenhöhe berechnet?

Ihre Rentenhöhe beruht auf Ihren individuellen Leistungen. Wir erklären, wie sich die Rente berechnet. Die Rente ist eine beitragsbezogene Leistung, weil sie den persönlichen Lebenslauf berücksichtigt.

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Wie verringert sich der Beitrag an der Rentenversicherung?

Im Umkehrschluss verringert sich allerdings der Beitrag, der an den Rentenversicherungsnehmer ausgezahlt wird. Wie hoch diese Summe ist, richtet sich nach dem Eintritt in die Rente. Sollte der Versicherte später in Rente gehen, steigen auch die von der Rentenkasse auszuzahlenden Beiträge.

Was sind die Ausfallzeiten für die Rentenberechnung?

Die Ausfallzeiten sind für die Rentenberechnung und Rentenhöhe extrem wichtig. Sie führen bei deren Anerkennung in aller Regel zu einer Rentensteigerung (siehe Gesamtleistungsbewertung der Rente).

Wann wird die Rente geleistet?

Erst wenn die Rente beantragt ist und wenn alle Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen, wird die Rente geleistet. Achten Sie bitte darauf, dass Sie den Antrag frühzeitig stellen und lassen Sie sich bei Bedarf durch einen Rentenberater oder den Rentenversicherungsträger beraten.

Ist ein früherer Renteneintritt möglich?

Ein früherer Renteneintritt ist hier ab dem 63. Lebensjahr möglich, allerdings müssen die Rentner dann Abschläge hinnehmen. Für jeden Monat, um den der Rentenbezug vorgezogen wird, gibt es 0,3 Prozent weniger Rente. Das gilt auch dann noch, wenn die Regelaltersgrenze dann erreicht wird.

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