Was sind die Aufbewahrungsfristen für Quittungen?

Hilfreiche Tipps zu Aufbewahrungsfristen von Quittungen bei Selbstständigen und Unternehmen. Speziell Unternehmen und Selbstständige müssen Belege und Quittungen über Beträge, die von der Steuer abgesetzt wurden, über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren aufbewahren.

Welche quitungen gibt es bei Quittungen?

Gerade bei Quittungen gibt es einige Sonderformen, die von dem eigentlichen Nachweis über den Erhalt der Bezahlung für eine Leistung abweichen. So kann beispielsweise eine Ausgleichsquittung erstellt werden, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird und alle Arbeitspapiere ausgehändigt wurden.

Welche Rolle spielt die Quittung im privaten Umfeld?

Die Quittung spielt im privaten wie unternehmerischen Umfeld eine wichtige Rolle. Wann immer Du als Verbraucher etwas kaufst oder als Händler etwas verkaufst, kommt eine Quittung ins Spiel. Sowohl der Verbraucher, als auch der Verkäufer benötigt sie nämlich als Nachweis über das getätigte Geschäft.

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Was ist eine Kleinunternehmer-Quittung?

Was ist eine Kleinunternehmer-Quittung? Ein Kleinunternehmer kann sich gemäß § 19 EStG (Einkommenssteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn er einen bestimmten Umsatz im Jahr nicht überschreitet.

Wie lange brauchen sie eine Aufbewahrungsfrist aufbewahren?

Eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 2 Jahre gilt für Kaufverträge, Rechnungen, Kassenbons. Solche Dokumente sollten Sie mindestens bis zum Ablauf der Garantie- und Gewährleistungszeit aufbewahren. Das sind in der Regel 2 Jahre. Der Gesetzgeber sieht für diese Dokumente eine Verjährungsfrist von 3 Jahren vor.

Wie lange müssen kaufmännische Dokumente aufbewahrt werden?

Generell müssen von Gewerbetreibenden nach §238 und §257 HGB HGB kaufmännische Dokumente über gewisse Zeiträume aufbewahrt werden. Nach §257 Abs. 1 HGB differenziert man zwischen der Sechs- und Zehn-Jahres-Frist. Daneben ist die Aufbewahrungspflicht im Bereich des Steuerrechts in der Abgabenordnung (AO) geregelt.

Was sind die Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen?

Aufbewahrungsfristen von Geschäftsunterlagen. Generell müssen von Gewerbetreibenden nach §238 und §257 HGB HGB kaufmännische Dokumente über gewisse Zeiträume aufbewahrt werden. Nach §257 Abs. 1 HGB differenziert man zwischen der Sechs- und Zehn-Jahres-Frist. Daneben ist die Aufbewahrungspflicht im Bereich des Steuerrechts in der Abgabenordnung…

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