Was sind die Aufgaben eines Versicherungskaufmann?

Im Außendienst arbeiten sie als Vermittler zwischen Versicherung und Kunden. Sie beraten Kunden, erstellen individuelle Versicherungsverträge und prüfen und dokumentieren Schadens- und Leistungsfälle. Beispielsweise betreuen sie Versicherungsverträge, bearbeiten Schadensfälle und Reklamationen.

Was muss ich als Versicherungskaufmann können?

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen – Zugangsvoraussetzungen

  • Mittlere Reife (Realschulabschluss) oder (Fach)Abitur.
  • Die Fähigkeit seinen Tagesablauf selbst zu gestalten und hohe Eigenmotivation.
  • Kommunikatives Auftreten und Spaß an vielen Gesprächen mit immer neuen Gesprächspartnern.

Was ist eine Versicherung?

Was ist eine Versicherung? Was ist eine Versicherung? Unter dem Begriff Versicherung ist das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) zu verstehen. Viele Menschen (die Versicherungsnehmer) zahlen einen Versicherungsbetrag in den Geldtopf (Versicherer) ein.

Was hat der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer zu tun?

Im Versicherungsrecht hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erteilten Rat und die Gründe hierfür klar und verständlich vor dem Abschluss des Vertrags in Textform zu übermitteln. Die Angaben dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit der Versicherer vorläufige Deckung gewährt.

LESEN:   Auf welches Konto buche ich Kurzarbeitergeld?

Wie verpflichtet sich der Versicherer mit dem Versicherungsvertrag?

Der Versicherer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag, ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers oder eines Dritten durch eine Leistung abzusichern, die er bei Eintritt des vereinbarten Versicherungsfalles zu erbringen hat.

Was sind die Pflichten des Versicherungsnehmers?

Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers hängen von der Art der Versicherung ab. Die primären Pflichten des des Versicherten bestehen darin, die Beiträge pünktlich zu entrichten und den Versicherer nach Eintritt eines Schadenfalls unverzüglich bzw. innerhalb einer bestimmten Frist darüber zu informieren.