Was sind die besonderen Verbrauchsteuern?

Die sogenannten besonderen Verbrauchsteuern zählen zu den indirekten Steuern. Verbrauchsteuern werden für den Verbrauch oder Gebrauch einzelner vom Gesetzgeber bestimmter Waren erhoben. Die Verbrauchssteuer muss vom Endverbraucher einer Ware bezahlt werden und belastet damit die Verwendung von Einkommen und Vermögen der Verbraucher.

Wann wird eine Verbrauchsteuer erhoben?

Eine Verbrauchsteuer wird immer dann erhoben, wenn die verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Steuergebiet der Bundesrepublik in den Wirtschaftskreislauf eingeführt und ge- oder verbraucht werden.

Wie soll die Steuerlast der Verbrauchsteuer erhoben werden?

Zwar soll die Steuerlast der Verbrauchsteuer grundsätzlich den Verbraucher treffen, aus Gründen der Vereinfachung der Steuerverwaltung werden Verbrauchsteuern in der Regel jedoch beim Handel oder beim Hersteller der Waren erhoben. Hersteller und Handel haben dann die Möglichkeit, die Steuern über den Preis der Ware an die Verbraucher weiterzugeben.

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Was ist eine indirekte Verbrauchsteuer?

Die Verbrauchsteuer ist eine indirekte Steuer, die vom Staat für den Gebrauch oder Verbrauch bestimmter Waren im Steuergebiete erhoben wird. Die Steuergesetzgebung in der Bundesrepublik Deutschland kennt eine Vielzahl von indirekten Verbrauchsteuern. Beispiele für auf Bundesebene einheitliche Verbrauchsteuern sind. Biersteuer.

Welche Verbrauchsteuern stehen den Ländern zu?

Vollständig steht den Ländern lediglich die Biersteuer zu. Weitere Verbrauchsteuern fallen auf kommunaler Ebene an. Hierzu zählen etwa die Gemeindesteuern und die Getränkesteuer. Andere Beispiele für solche kommunalen Verbrauchsteuern sind die Hundesteuer, Vergnügungssteuer oder die Zweitwohnsitzsteuer.

Wie werden die Verbrauchsteuern erhoben?

Die Verbrauchsteuern werden zumeist nicht am Ort des Verbrauchs, sondern aus Gründen der besseren Erhebungstechnik, der leichteren Kontrolle und der höheren Nettoergiebigkeit am Ort der Produktion, der Einfuhr, seltener der Nutzung oder des Erwerbs eines Gebrauchsgutes erhoben.