Inhaltsverzeichnis
Was sind die Bestandteile einer Rechnung?
Die 10 Bestandteile und Pflichtangaben einer Rechnung
- Der vollständige Name sowie die Anschrift des Unternehmens (Rechnungsadresse)
- Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)
- Der vollständige Name sowie die Anschrift des Kunden.
- Das Ausstellungsdatum/Rechnungsdatum.
- Die Rechnungsnummer.
Welche Bestandteile einer Rechnung Kennen Sie Wofür werden diese benötigt?
Name und Anschrift des Leistungsempfängers. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Gegenstände bzw. Art und Umfang der Leistungen. Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung.
Welche Bestandteile sind in der Rechnung zu integrieren?
Es empfiehlt sich jedoch, diese Bestandteile grundsätzlich in die Rechnungen zu integrieren – unabhängig vom Betrag. Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)
Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten?
Bei der Rechnungsstellung ist dies dementsprechend zu berücksichtigen. Die Rechnung eines Kleinunternehmers muss weiterhin alle obligatorischen Angaben enthalten, allerdings darf sie die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Die Ausgangsrechnung enthält in diesem Fall also nur den Bruttowert.
Was gehört zu den 10 Bestandteilen einer Rechnung?
Das Datum der Lieferung oder der Leistung gehört ebenfalls zu den 10 Bestandteilen einer Rechnung. Geben Sie den Kalendermonat an, zu dem die Leistung/Lieferung vollständig ausgeführt wurde, wenn sich die Leistungen über mehrere Monate erstrecken.
Was sind die erforderlichen Angaben in einer Rechnung?
Die erforderlichen Angaben in einer Rechnung (Pflichtangaben einer Rechnung) sind im §14 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) geregelt. Eine Rechnung muss den vollständigen Namen und vollständige Anschrift des Unternehmens enthalten, das die Ware geliefert oder die Leistung erbracht hat