Was sind die Bewohner einer Gemeinde?

Die Bewohner einer Gemeinde werden Bürger genannt. Sie sind deren Einwohner. Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bürger der Gemeinde ist, wer wahlberechtigt ist.

Wie sollen Einwohner und Bürger in das Leben der Gemeinde einbezogen werden?

Einwohner und Bürger sollen auf ganz verschiedenen Wegen in das Leben der Kommune einbezogen werden. Aber in der Kommunalverfassung ( § 12) heißt es auch: „Jedermann ist im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinden zu benutzen“.

Welche Rechte und Pflichten haben Bürger der Gemeinde?

Aus dem unterschiedlichen Status ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten. Im § 11 Kommunalverfassung, Sätze 1 und 2 heißt es: (1) Einwohner der Gemeinde ist, wer in der Gemeinde seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. (2) Bürger der Gemeinde ist, wer zu den Gemeindewahlen wahlberechtigt ist.

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Ist das Bürgerbegehren zulässig?

Ist das Bürgerbegehren zulässig, ist die Angelegenheit den Bürgern der Gemeinde zur Abstimmung vorzulegen (Bürgerentscheid). Der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Gemeindevertretung oder der Hauptausschuss die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

Was sind die bürgerlichen Ehrenrechte?

Als Bürger (lat. civis) werden die Angehörigen eines Staates und einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinne ist der Staatsangehörige der Staatsbürger, auf kommunaler Ebene der Bürger einer Stadt oder Gemeinde. Aus der Staatsangehörigkeit resultieren die bürgerlichen Ehrenrechte (Rechte und Befugnisse), wie aktives und passives Wahlrecht.

Sind Einwohner im Besitz von bürgerlichen Rechten?

Einwohner sind nicht im Besitz von „Bürgerlichen Rechten“, da es sich ansonsten nicht um Einwohner sondern um Bürger handeln würde. Bei Einwohnern handelt es sich der Regel um staatenlose, ausländische oder rechtlose Personen.

Wie ist das mit dem Einwohnerbegriff gemeint?

Staatsbürgers dadurch abgrenzt, daß letzteren besondere Rechte und Pflichten zugewiesen sind. Auf dem Einwohnerbegriff beruht das in Deutschland geltende Melderecht, daher ist es sehr von Bedeutung, ob man ein Bürger oder ein Einwohner ist, denn es ist nicht das Gleiche.

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