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Was sind die Grundpflichten des Arbeitgebers?
Laut §3 des Arbeitsschutzgesetzes gehören zu den Grundpflichten des Arbeitgebers die Gewährleistung sowie Optimierung der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Je nach Art der Tätigkeit, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsstoffe, die auf den Arbeitnehmer einwirken, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen.
Wie muss der Arbeitgeber die Schutzmaßnahmen prüfen?
Gemäß § 3 Abs. 1 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Wirksamkeit der gewählten Schutzmaßnahmen prüfen. Dies gehört zu seinen Grundpflichten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Er kann beispielsweise die Maßnahmen über einen längeren Zeitraum beobachten oder Messungen anstellen.
Ist der Antrag gegen die einstweilige Verfügung erforderlich?
Verstößt der Antragsgegner gegen die einstweilige Verfügung, ist es erforderlich, den Verstoß bei der Polizei anzuzeigen sowie beim zuständigen Gericht. Das Gericht kann einen Antrag auf Zwangsmittel stellen. Diese beinhalten eine Strafe in Form von Zwangsgeld oder Zwangshaft.
Welche Anforderungen gelten in der Arbeitsstättenverordnung?
Arbeitsstättenverordnung: Diese Anforderungen gelten für Unternehmen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist die rechtliche Grundlage für das Betreiben von Arbeitsstätten. In der Verordnung sind die Mindestanforderungen an die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit für die Beschäftigen im Betrieb zusammengefasst.
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers. (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Wie ist die Arbeit so zu gestalten?
Die Arbeit ist so zu gestalten, daß eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
Wie muß der Arbeitgeber über die Gefährdungsbeurteilung verfügen?
(1) Der Arbeitgeber muß über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.
Welche Maßnahmen hat der Arbeitgeber zu treffen?
(1) Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.
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Was ist die Beschäftigungspflicht?
Der Rechtsbegriff Beschäftigungspflicht bezeichnet einerseits die privatrechtliche Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer im Rahmen des durch den Arbeitsvertrag definierten Arbeitsverhältnisses auch tatsächlich zu beschäftigen. Sie ist das juristische Pendant zur Arbeitsleistungspflicht des Arbeitnehmers.
Was ist die Rechtsgrundlage für den Beschäftigungsanspruch?
Rechtsgrundlage sind § 611 BGB, § 242 BGB, Art. 1 GG und Art. 2 GG. Erst nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes hat die Rechtsprechung einen Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis allgemein anerkannt.
Wie kann der Arbeitnehmer seinen Wiedereinstellungsanspruch geltend machen?
Der Arbeitnehmer kann seinen Wiedereinstellungsanspruch aber nur dann geltend machen, wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Im Schwerbehindertenrecht ergibt sich eine öffentlich-rechtliche Beschäftigungspflicht für die Arbeitgeber aus § 154 SGB IX.
Was ist eine unverzügliche Arbeitsunfähigkeit?
§ 5 Abs. 1 S. 1 EFZG bestimmt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Das Gesetz regelt in § 121 BGB, was unter dem Begriff „unverzüglich“ zu verstehen ist.
Kann der Arbeitgeber den Beschäftigten während der Arbeitsunfähigkeit verpflichten?
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber den Beschäftigten nicht während der Arbeitsunfähigkeit zu einem Personalgespräch verpflichten, auch nicht um dessen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb zu erörtern. Anders kann dies nur sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ des Unternehmens besteht.
Wie kann der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit mitteilen?
Der Arbeitnehmer kann – soweit dies unternehmensintern nicht anders geregelt ist – die Mitteilung telefonisch, per SMS oder per E-Mail anzeigen. Nicht mehr unverzüglich dürfte hingegen aufgrund der Zustellzeiten die Anzeige per normalem Brief sein. Der Mitarbeiter muss auch mitteilen, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird.