Was sind Die Prüfungsbereiche der Wiederholungsprüfung?

Meist sind das die mündlichen oder praktischen Prüfungsbereiche. Diese Termine müssen und sollten auf jeden Fall wahrgenommen werden, denn die Prüfungsbereiche, in denen am Ende mehr als 50 Punkte erreicht wurden, müssen bei einer Wiederholungsprüfung nicht nochmal abgeleget werden (§ 29 Abs. 2 der Prüfungsordnung ).

Ist die Abschlussprüfung in jedem Beruf bestanden?

Aber auch das ist nicht in jedem Beruf so. In der Ausbildungsordnung steht dann zum Beispiel: „Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistung in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend bewertet worden ist“.

Kann eine Prüfung nicht bestanden werden?

Mehrere mangelhafte Prüfungsbereiche können dazu führen, dass eine Prüfung nicht bestanden wird. Aber auch das ist nicht in jedem Beruf so. In der Ausbildungsordnung steht dann zum Beispiel: „Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistung in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend bewertet worden ist“.

Wie viele Punkte hat eine angehende Köchin in ihrer Prüfung?

Eine angehende Köchin hat in ihrer schriftlichen Prüfung im Bereich “Technologie” nur 40 Punkte erzielt. Bei einer Gewichtung von 2:1 zählt das doppelt (= 80). In ihrer mündlichen Ergänzungsprüfung muss sie also 70 Punkte erreichen um noch zu bestehen (150 : 3 = 50).

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Wann entscheidet der Prüfungsausschuss über die staatliche Prüfung?

(1) Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet auf Antrag der zu prüfenden Person über die Zulassung zur Prüfung und setzt die Prüfungstermine im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter fest. Der Prüfungsbeginn der staatlichen Prüfung soll nicht früher als drei Monate vor dem Ende derAusbildung liegen.

Kann die zuständige Behörde Ausnahmen zulassen?

Die zuständige Behörde, in deren Bereich die Prüfung oder ein Teil der Prüfung abgelegt werden soll, kann aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen. In diesem Fall sind die Vorsitzenden der beteiligten Prüfungsausschüsse vorher zu hören.

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