Was sind die Rechtsquellen des Insolvenzrechts in Deutschland?

Ein speziell auf Sanierung des schuldnerischen Unternehmens ausgerichtetes Verfahren ist das Insolvenzplanverfahren. In eine ähnliche Richtung gehen die Eigenverwaltung und das Schutzschirmverfahren. Gegenwärtige Rechtsquellen des Insolvenzrechts in Deutschland sind die Insolvenzordnung und deren Einführungsgesetz (EGInsO).

Was ist Ziel der Insolvenzordnung?

Ziel der Insolvenzordnung – und damit des Insolvenzrechtes – ist es, die Gläubiger eines Schuldners gleichmäßig zu befriedigen. Dazu wird das Vermögen des Schuldners verwertet. Das passiert im Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren ist das Instrument des Insolvenzrechts.

Was soll das Insolvenzverfahren geben?

Das Insolvenzverfahren soll dem Schuldner die Möglichkeit geben, sich von seinen Verbindlichkeiten zu befreien und nach einer Phase des Wohlverhaltens ein von den Altschulden befreites Leben zu führen. Unternehmen erhalten durch verschiedene Regelungen im Rahmen der Insolvenzordnung die Möglichkeit zu einem Neuanfang.

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Wie begann die Reform des deutschen Insolvenzrechts?

Um diesen Problemen zu begegnen, beschloss der Gesetzgeber eine umfassende Reform des Insolvenzrechts, die 1978 mit der Einberufung einer Kommission zur Reformierung des deutschen Insolvenzrechts begann. Am 1. Januar 1999 trat schließlich die InsO in Kraft, die die früheren Verfahrensordnungen ablöste.

Wie kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?

Ein Insolvenzantrag kann entweder von den Gläubigern der Gesellschaft oder von der GmbH selbst gestellt werden. Die Gesellschaft wird hierbei durch den Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist derjenige, der das gesamte Unternehmen leitet und kontrolliert. Deshalb ist er für die Stellung eines Antrags verantwortlich.

Was ist das Ziel des Insolvenzverfahrens?

Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger. Nachdem der Antrag auf das Insolvenzverfahren gestellt wurde, leitet der Insolvenzverwalter in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen die Geschicke des Unternehmens und entscheidet so über Wohl und Wehe der Firma.

Was ist der Antrag und Eröffnung der Insolvenz?

Antrag und Eröffnung der Insolvenz. Wurde der Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht gestellt, wird vom Insolvenzrichter ein vorläufiges Insolvenzverfahren angesetzt, ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird eingesetzt.

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Was ist der Begriff der Insolvenz?

Begriff der Insolvenz. Wenn die Gläubiger eines Schuldners aus seinem Vermögen nicht mehr befriedigt werden können, so ist dieser insolvent. Man unterscheidet materielle Insolvenz und formelle Insolvenz. Materielle Insolvenz liegt vor, wenn der Schuldner zahlungsunfähig i.S.d. § 17 InsO (Insolvenzordnung) oder überschuldet i.S.d. § 19 InsO.

Wie eröffnet das Insolvenzgericht das Verfahren?

Das Insolvenzgericht eröffnet das Insolvenzverfahren auf Antrag des Schuldners oder der Gläubiger. Eine der Voraussetzungen dafür ist, dass das Vermögen des Schuldners wahrscheinlich ausreichen wird, die Kosten des Verfahrens zu decken.

Ein Ziel der Insolvenzordnung ist die Restschuldbefreiung des redlichen Schuldners. Das Insolvenzrecht spielt im deutschen Zivilrecht eine große Rolle.

Wann ist das Insolvenzrecht geregelt?

Das Insolvenzrecht ist In der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Seit wann gibt es das Insolvenzrecht? Seit dem 10.02.1877: Damals hieß es Konkursordnung. Also zu Beginn der starken ökonomischen Entwicklung nach der Reichsgründung in Deutschland.

Was ist ein Insolvenzverfahren?

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Insolvenzverfahren – Gesetzlich geregelter Ablauf einer Insolvenz. Im Insolvenzverfahren werden die Interessen der Gläubiger und des Schuldners gleichermaßen berücksichtigt. Wie eingangs bereits erwähnt, müssen im Falle einer Insolvenz verschiedene Interessen berücksichtigt werden. Hierfür sorgt das Insolvenzverfahren.