Was sind die Voraussetzungen für eine Assistentin?
Dazu gehören Ausbildung, Fachkenntnisse und Berufserfahrung. Fachkompetenz ist erforderlich für die Gestaltung, Steuerung, und Bearbeitung von Vorgängen, Prozessen und Arbeitsabläufen. Zur Fachkompetenz einer Assistentin gehören: Fremdsprachen. Gute Kenntnisse der Orthographie, Interpunktion und Grammatik.
Welche Aufgaben erledigt eine Assistentin?
Eine Assistentin erledigt in der Regel personenbezogene inhaltliche Zuarbeit, in enger Kooperation mit dem Vorgesetzten. Wesentliche Charakterisierungsmerkmale sind ein hoher Anteil an Eigenverantwortung und Selbständigkeit. Beispiele für typische Aufgaben einer Assistentin:
Welche Methoden sollte eine Assistentin mitbringen?
Methodenkompetenzen, die eine Assistentin mitbringen sollte: Zielorientierung. Planung, Organisation und Koordination von Arbeitsabläufen. Problem- und Fehlererkennung. Zeit- und Selbstmanagement. Projektmanagement.
Was sind die Grund-Bedürfnisse?
Die Erfüllung der Grund-Bedürfnisse (Bedürfnisse 1. Ordnung) sichert die Lebensfunktionen eines Menschen. Partnerschaft ( Sexualität, Fortpflanzung). Die Bedürfnisse 2. und folgender Ordnung (abgeleitete Bedürfnisse) sind allein typisch für den Menschen.
Was ist Persönliche Assistenz?
Persönliche Assistenz ist eine menschenwürdige Alternative der Behinderten-Hilfe und wird als Gegenpol zu „Betreuung“ benutzt. Um dem Anspruch auf Selbstbestimmung gerecht zu werden, werden die Assistent/inn/en von der behinderten Person selbst ausgesucht und angelernt.
Wie können Assistenzleistungen geteilt werden?
Die Assistenzleistungen können gegen den Willen des Leistungsberechtigten „gepoolt“ werden, d.h.: Die Leistungen müssen mit anderen Betroffenen geteilt werden, wenn der Träger das für zumutbar hält und der Betroffene in einer Betreuungseinrichtung lebt. In einer eigenen Wohnung ist man vom Poolen der Leistungen befreit.