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Was sind die Vorteile von Darlehen von bekannten oder Verwandten?
Darlehen von Bekannten oder Verwandten haben Vorteile: etwa keine Bonitätsprüfung und niedrige Zinsen. Doch um die Freundschaft nicht aufs Spiel zu setzen gilt es, klare Regeln zu beachten. D ie anstehende Autoreparatur, ein kaputter Fernseher oder eine neue Waschmaschine: Nicht immer reicht das Ersparte aus, um ungeplante Ausgaben zu stemmen.
Kann man Darlehen bei Freunden oder der Familie absichern?
Geht es allerdings um größere Beträge – zum Beispiel für eine Autoreparatur oder einen Urlaub – sollten Sie sich vorsichtshalber absichern. Darlehen bei Freunden oder der Familie haben einen entscheidenden Vorteil: In den meisten Fällen zahlt man keine oder weniger Zinsen als bei einem Kreditinstitut.
Wie sollte man einen Darlehensvertrag abschließen?
Aber auch wenn ein natürliches Vertrauensverhältnis besteht, solltest du unbedingt einen Vertrag abschließen. Leg darin fest, wie hoch das Darlehen ist, zu welchen Zinsen es verliehen wird und über welchen Zeitraum bzw. wie die Tilgung zu verlaufen hat.
Wie hoch ist der Freibetrag bei Darlehen an die Kinder?
Bei Darlehen an die Kinder dürfte dies kaum zum Tragen kommen – hier liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro. Aber schon ein größeres zinsloses Darlehen für Schwiegersohn oder -tochter, beispielsweise als Finanzspritze für den Hausbau, ist problematisch: Der Freibetrag beträgt in diesem Fall – genau wie im Fall von Freunden – lediglich 20.000 Euro.
Welche Vorteile hat ein Freundeskreis zu leihen?
Im Freundes- oder Familienkreis Geld zu leihen, hat Vorteile. Es ist unkompliziert, es gibt weniger Papierkram und keine Schufa-Abfrage oder Erfassung. Eventuell sind sogar recht gute Zinsen möglich – und es braucht weder Gebühren für Banken noch einen Notar oder Anwalt zum Aufsetzen des Vertrages.
Wie wird der Freibetrag bei Ehegatten oder Lebenspartnern gekürzt?
Der Freibetrag wird bei Ehegatten oder bei Lebenspartnern, denen aus Anlass des Todes des Erblassers nicht der Erbschaftsteuer unterliegende Versorgungsbezüge zustehen, um den nach § 14 des Bewertungsgesetzes zu ermittelnden Kapitalwert dieser Versorgungsbezüge gekürzt.
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