Inhaltsverzeichnis
Was sind die wichtigsten Säulen der Einkaufsplanung?
1. Bedarfsermittlung 2. Bezugsquellen- und Lieferantenvergleich 3. Die Sortimentsplanung 4. Die Bestellmenge 5. Der Bestelltermin 6. Preispolitik Die Einkaufsplanung bildet einen Bestandteil der Beschaffung und gehört zu den tragenden Säulen jeder Unternehmenslogistik.
Wie kann man einen Gewinn berechnen?
Gewinn berechnen einfach erklärt. Der Gewinn , oder auch Ergebnis, eines Unternehmens ergibt sich aus der Differenz seiner Erträge und Aufwendungen. Ist das Ergebnis negativ, sind die Aufwendungen also höher als der Ertrag, spricht man auch von einem Verlust.
Was ist letzter Schritt der Einkaufsplanung?
Letzter Schritt ist eine nachträgliche Überprüfung (Revision) der Richtigkeit der Einkaufsplanung, um Fehlerquellen zu entdecken und Korrekturen für die Zukunft vornehmen zu können. Dies war nun ein Überblick zum Thema Einkaufsplanung.
Was ist eine Gewinnermittlung in der BWL?
Unter Gewinn ist in der BWL der Überschuss zu verstehen, der vom Unternehmen in einer Rechnungsperiode erwirtschaftet wird. Die Gewinnermittlung ist sowohl betriebsintern für die Steuerung des Unternehmens als auch für die externe Bewertung des Unternehmens wichtig, beispielsweise durch Investoren und Kreditinstitute.
Was ist die Sortimentsplanung im Handel?
Die Sortimentsplanung Im Handel sind durch Branche (Handys, Textilien, Lebensmittel o.ä.) und Art des Betriebes (Discount, Fachgeschäft oder Großhandel) schon viele Rahmenbedingungen für das Warensortiment vorgegeben. Doch in diesem Rahmen werden Preisgefüge und Art der Waren durch die soziale Stellung und Kaufkraft der Kunden festgelegt.
Was ist bei der Warenbeschaffung zu berücksichtigen?
Bei der Warenbeschaffung muss von den realistischen Absatzmöglichkeiten ausgegangen werden. Sie sind vom Bedarf und den Wünschen der Kundschaft abhängig. Außerdem ist zu berücksichtigen, inwieweit die für den Verkauf nötigen Waren noch oder schon im Lager vorhanden sind.
Wie kann eine Fläche zur Bewirtschaftung überlassen werden?
Falls diese Flächen dem Ehegatten zur Bewirtschaftung überlassen werden, sollte das unbedingt in Form eines schriftlichen Pachtvertrags getan werden, und zwar zu Konditionen, die auch unter Fremden üblich sind. So kann die Fläche Privatvermögen bleiben.