Was sind die wichtigsten Umstände in der Patientenakte?

Ärztinnen oder Ärzte sind dazu verpflichtet in der Patientenakte alle für die Behandlung wichtigen Umstände zu erfassen – zeitnah und vollständig. Dazu zählen unter anderem folgende Informationen: die Krankengeschichte (Anamnese): bekannte Beschwerden, die psychische Verfassung, soziale Belastungen, Krankheitsfälle in der Familie

Was ist eine ärztliche Patientenakte?

Ärztinnen und Arzte sind dazu verpflichtet, eine Patientenakte für jede Patientin und jeden Patienten zu führen. Die Patientenakte enthält alle wesentlichen ärztlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse. Ab 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen.

Was ist wichtig für die Patienteninformation?

Einen wichtigen Punkt der Patienteninformation stellt außerdem die Erläuterung dar, wie die erhobenen Daten des Patienten weitergegeben und verarbeitet werden. Aus diesem Grund müssen alle Formulierungen für Laien leicht nachvollziehbar und verständlich sein.

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Wie ist die Übermittlung der Patientendaten zulässig?

Die Übermittlung der Patientendaten an Dritte ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und bedarf entweder der expliziten Einwilligung des Betroffenen oder einer gesetzlich bestimmten Erlaubnis.

Wie lange muss die Patientenakte aufbewahrt werden?

Sie muss nach Abschluss der Behandlung für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Dokumentationspflicht für die Patientenakte ist in § 630f BGB geregelt. Wichtig zu wissen: Von der arztgeführten Patientenakte ist die elektronische Patientenakte, die in der Hoheit des Versicherten liegt, zu unterscheiden.

Was ist Ziel der Patienteninformation?

Ziel der Patienteninformation ist es, dass der Patient über den Ablauf, Zweck, das Ziel, Risiken, Nutzen und bekannte Nebenwirkungen zur bevorstehenden Studie und dem entsprechenden Präparat aufgeklärt wird.

Wie kann ich Patientenakte aufbewahren?

Sie schafft aber auch mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten: Denn sie dürfen ihre Patientenakte jederzeit einsehen. Die Ärztin oder der Arzt kann die Patientenakte entweder in Papierform oder als elektronisches Dokument führen. Sie muss nach Abschluss der Behandlung für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.

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Welche medizinischen Maßnahmen müssen dokumentiert werden?

Darin müssen alle wesentlichen medizinischen Maßnahmen und deren Ergebnisse dokumentiert werden – so zum Beispiel Aufzeichnungen über die Vorgeschichte sowie die Umstände und den Verlauf von Krankheiten, aber auch Befunde, wie Ergebnisse von Untersuchungen, Diagnosen, Behandlungen und Verordnungen.

Wie kann der Patient die Angehörigen koordinieren?

Er kann alle wichtigen Informationen nach außen geben und z.B. die Zahl und Zeiten der Besucher koordinieren. Falls keine Angehörigen vorhanden oder vor Ort sind, sollten in Absprache mit dem Patienten andere Personen, z.B. Seelsorger, Pflegepersonal oder ehrenamtliche Besuchsdienste, die letzte Begleitung übernehmen.

Ist die Weitergabe von Patientendaten erforderlich?

Die Weitergabe von Patientendaten bedarf mithin zumeist der Zustimmung des Betroffenen. Soll etwa im Zuge eines gerichtlichen Verfahrens ein Gutachten erstellt werden, für das die Informationen nötig sind, kann der Patient den Arzt von seiner Schweigepflicht entbinden (in Form einer Schweigepflichtentbindungserklärung).