Was sind elektronische Signaturen?

Gemäß der Signaturgesetze der EU-Mitgliedsstaaten sind elektronische Signaturen „Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die der Authentifizierung dienen.“ Mit der eIDAS-Verordnung existiert seit 2016 zusätzlich der Begriff elektronisches Siegel.

Wie kann eine elektronische Schriftform durch eine elektronische Signatur ersetzt werden?

Selbst wenn im deutschen Recht für einen Vertrag die Schriftform vorgesehen ist, kann diese nach § 126a BGB durch die elektronische Form, das heißt ein elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne der eIDAS-Verordnung, ersetzt werden.

Ist die elektronische Signatur in einer Datei gespeichert?

Die elektronische Signatur liegt als Zusatzinformation zu den Dateiinhalten vor und wird zusätzlich neben der Datei gespeichert. Nur im Fall einer eingebetteten elektronischen Signatur werden die Inhaltsdaten und die Signaturdaten gemeinsam in einer Datei gespeichert. Dies ist z.B. bei einer PDF-Datei der Fall.

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Wie soll die elektronische Signatur nachgewiesen werden?

Zusätzlich soll durch die elektronische Signatur die Authentizität, also die Identität des Erstellers des Dokuments, nachgewiesen werden. Die Begriffe digitale und elektronische Signaturen werden häufig synonym verwendet. Die Begriffe unterschieden sich jedoch hinsichtlich Bedeutung und Funktionalität:

Wie ist eine elektronische Signatur qualifiziert?

Darüber hinaus ist die QES die einzige eSignatur, die der handschriftlichen Signatur gleichgestellt ist. Ein elektronisches Signaturverfahren gilt als qualifiziert, wenn es eine von einer Zertifizierungsbehörde ausgestellte qualifizierte elektronische Signatur verwendet.

Was ist die digitale Signatur?

Der Begriff digitale Signatur bezeichnet das Verfahren, mit dem eine elektronische Signatur verschlüsselt wird. Die digitale Signatur ist ein rein technischer Begriff und nicht als Synonym zur elektronischen Signatur zu verstehen. Die elektronische Signatur ist dagegen ein rechtlicher Begriff.