Was sind erstattungsfähige Kosten?

Jeder private Krankenversicherer legt in seinen Versicherungsbedingungen fest, welche Kosten einer zahnärztlichen Behandlung er als erstattungsfähig anerkennt. Das bedeutet, dass die erstattungsfähigen Aufwendungen geringer sind als der Gesamt-Rechnungsbetrag. …

Was ist der erstattungsfähige Rechnungsbetrag?

Die Leistung orientiert sich immer am sogenannten “erstattungsfähigen Rechnungsbetrag”. Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag ergibt sich aus dem Gesamtrechnungsbetrag abzüglich der nicht erstattungsfähigen Kosten.

Was ist privat zahnärztliche Versorgung?

Privatversorgung. Höherwertige Versorgung mit Zahnersatz, die auch privatzahnärztliche Gebührenanteile enthält. Die Privatversorgung geht über die → Regelversorgung hinaus, die nur zahnmedizinisch notwendige Leistungen enthält.

Was bedeutet GKV wird angerechnet?

Bei „inkl. -Erstattungen“ von zum Beispiel 70 \% wird der Anteil, den die gesetzliche Krankenkasse leistet, bereits mit eingerechnet. Heißt es dagegen „exkl. GKV-Beitrag“, wird der Anteil der GKV vom Gesamtbetrag abgezogen.

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Wie rechnet die Zahnzusatzversicherung ab?

Im Markt üblich ist die Erstattung bei der Zahnzusatzversicherung von 50 bis 100 Prozent. Am weitesten verbreitet ist, dass 80 bis 90 Prozent des Rechnungsbetrages übernommen werden. Auf diese Restkosten erstattet die Zahnzusatzversicherung dann den festgelegten Prozentsatz in Höhe von 50 bis 100 Prozent je nach Tarif.

Was ist die Vorleistung der GKV?

GKV-Vorleistung: Die Erstattungshöhe berechnet sich nach der prozentualen Höhe direkt vom Rechnungsbetrag, allerdings inklusive Miteinbeziehen der Kassenvorleistung. Allerdings teilen sich in diesem Fall der Zusatzversicherer und die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der prozentualen Erstattung auf.

Was heißt 100\% nach GKV?

Zahnzusatzversicherungen übernehmen Kosten, für die Ihre gesetzliche Krankenkasse (GKV) nicht aufkommt. Dies bedeutet, dass die Zusatzversicherung immer den Restbetrag nach der GKV-Leistung übernimmt. Auch wenn die Krankenkasse keine Vorleistung erbringt, werden die Kosten von den Top-Tarifen zu 100 Prozent erstattet.

Wie wird die Zahnzusatzversicherung berechnet?

Welche Aufwendungen sind erstattungsfähig?

Erstattungsfähig sind auch Aufwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds und Direktversicherungen, die Sie als Arbeitgeber im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall leisten, um den Arbeitnehmer oder diesem nahestehende Personen für den Fall der Invalidität, des Alters oder des Todes abzusichern.

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Welche Entgelte sind erstattungsfähig?

Erstattungsfähig sind nur die Entgelte, die Sie im Krankheitsfall oder aufgrund einer Rehabilitation Ihres Mitarbeiters fortgezahlt haben. Die Erstattung beträgt 80 Prozent der Aufwendungen aus Anlass der Krankheit, soweit diese die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen allgemeinen Rentenversicherung nicht

Wie erstatten wir ihre Aufwendungen?

Anschließend erstatten wir Ihre Aufwendungen aufgrund von Arbeitsunfähigkeit. Dazu stellen Sie bei uns einfach einen Antrag auf Erstattung. Grundlage für die Erstattung Ihrer Aufwendungen sind das Aufwendungsausgleichsgesetz und die Grundsätzlichen Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen.

Welche Leistungen gehören zum erstattungsfähigen Entgelt?

Vermögenswirksame Leistungen gehören zu den erstattungsfähigen Aufwendungen. Dauerhafte Verdiensterhöhungen, zum Beispiel bei Lohn- und Gehaltserhöhungen, die während des Berechnungszeitraums wirksam werden, zählen zum erstattungsfähigen Entgelt.

Was würde die Krankenkasse erstatten bei einer Zahnzusatzversicherung?

Zahnzusatzversicherung erstattet bis zu 90 Prozent Ihrer Kosten für Zahnersatz. Behandlungskosten, die Ihre Krankenkasse bei Brücken, Prothesen und Co. nicht übernimmt, deckt die private Zahnzusatzversicherung ab. Je nach Tarif erhalten Sie 50 bis 90 Prozent der zusätzlichen Kosten erstattet.

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Was bedeutet unter Anrechnung der GKV?

Bis zu 90 \% Erstattung für Zahnersatz bei Beim Abschluss von „Zahn premium“ werden 90\% für Zahnersatz unter Anrechnung des GKV-Zuschusses und Leistungen aus anderen Versicherungen gezahlt, d.h. es bleibt nur noch ein Selbstbehalt von höchstens 10\% der erstattungsfähigen Kosten.

Ist die volle Verfahrensgebühr erstattungsfähig?

Sachanträge, die das Verfahren nicht fördern können, führen nicht zur Erstattung der vollen Verfahrensgebühr. Die 1,1-Verfahrensgebühr (Nr. 3200, 3201 VV RVG) für den Bestellungsschriftsatz ist dagegen erstattungsfähig (OLG Saarbrücken OLGR 06, 1096 ).

Ist der Antrag auf Zurückweisung nicht erstattungsfähig?

Wird die Berufung mit dem Hinweis eingelegt, dass dies nur aus Gründen der Fristwahrung erfolgt, löst der dennoch gestellte Antrag auf Zurückweisung zwar die volle 1,6-Verfahrensgebühr (Nr. 3200 VV RVG) aus. Diese ist jedoch nicht erstattungsfähig.