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Was sind hinsichtlich betrieblichen Brandschutz die gesetzlichen Grundlagen?
(1) Der Unternehmer hat entsprechend § 10 Arbeitsschutzgesetz die Maßnahmen zu planen, zu treffen und zu überwachen, die insbesondere für den Fall des Entstehens von Bränden, von Explosionen, des unkontrollierten Austretens von Stoffen und von sonstigen gefährlichen Störungen des Betriebsablaufs geboten sind.
Wo finden Sie Informationen zum betrieblichen Brandschutz?
Die DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ richtet sich an alle Personen, die für den betrieblichen Brandschutz zuständig sind – insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte und Beschäftigte.
Wer macht die Gefährdungsbeurteilung Brandschutz?
Der Arbeitgeber hat Beschäftigte zu benennen, die durch den sicheren Umgang mit und den Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten (DGUV-Information 205-023) ermöglichen und somit …
Welche Pflichten hat der Versicherungsmakler im Versicherungsrecht?
Die Pflichten des Versicherungsmaklers im Versicherungsrecht 1. Anträge, die auf den Abschluss eines 2. Anträge auf Verlängerung oder Änderung e 3. die vom Versicherer ausgefertigten
Welche Versicherung haftet für einen Brandfall?
Welche Versicherung für welchen Brandfall haftet, ist im ersten Moment nicht immer ersichtlich. Wenn durch ein Feuer Gegenstände im Haus zerstört oder beschädigt worden sind, haftet dafür in erster Linie die Hausratversicherung.
Was ist eine Beschränkung des Versicherers?
Ein solche Beschränkung ist insbesondere das Recht des Versicherers, Zahlungen zu verweigern, weil der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Ist der Brand zum Beispiel durch eine unbeaufsichtigt brennende Kerze entstanden, so kann die Versicherungsleistung gekürzt oder gar verweigert werden.
Was hat der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer zu tun?
Im Versicherungsrecht hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer den erteilten Rat und die Gründe hierfür klar und verständlich vor dem Abschluss des Vertrags in Textform zu übermitteln. Die Angaben dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit der Versicherer vorläufige Deckung gewährt.