Was sind immaterielle Vermögenswerte geregelt?

Merkmal: Immaterielle Vermögenswerte sind in IAS 38 geregelt. Davon ausgenommen sind Bereiche, die von einem spezifischen IFRS geregelt werden, bspw. Vorräte (IAS 2). Immaterielle Vermögenswerte können auf drei Arten entstehen: im Wege der Selbsterstellung, im Zuge eines entgeltlichen Erwerbs oder im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses.

Was sind die Definitionskriterien eines immateriellen Vermögenswerts?

In IAS 38.10 sind die Definitionskriterien eines immateriellen Vermögenswerts festgelegt. Dieser muss identifizierbar und beherrschbar sein und einen zukünftigen Nutzen stiften.

Was ist künftiger wirtschaftlicher Nutzen von immateriellen Vermögenswerten?

Ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen eines immateriellen Vermögenswerts kann sich u.a. aus Erlösen aus dem Verkauf von Produkten oder der Dienstleistungserbringung oder aus Kosteneinsparungen ergeben (IAS 38.17). 3. Ansatz und Bewertung: Der Ansatz eines Postens als immateriellen Vermögenswert verlangt die Erfüllung der Definitionskriterien (vgl.

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Welche Beispiele gibt es für immaterielle Vermögensgegenstände?

Praktische Beispiele für immaterielle Vermögensgegenstände Fußballvereine sind längst keine Vereine im rechtlichen Sinne mehr, sondern große Wirtschaftsunternehmen. Dabei verfügen sie über eine hohe Anzahl immaterieller Vermögensgegenstände.

Welche immateriellen Vermögensgegenstände dürfen künftig aktiviert werden?

Mussten erworbene immaterielle „Vermögensgegenstände” – so die Bezeichnung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) – bzw. nach IFRS „Vermögenswerte” auch bisher schon angesetzt werden, dürfen nunmehr auch nach deutschem Recht selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert werden.

Wann dürfen Vermögenswerte aktiviert werden?

Sowohl erworbene als auch selbst geschaffene Vermögenswerte dürfen nur dann aktiviert werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts verlässlich bewertet werden können.

Welche Aktivierungspflicht besteht für immaterielle Vermögenswerte?

Eine Aktivierungspflicht besteht für immaterielle Vermögensgegenstände, die entgeltlich von Dritten erworben wurden und für die kein Ausschlussgrund nach § 248 HGB vorliegt. Immaterielle Vermögenswerte, die aktiviert wurden, müssen über den Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung planmäßig abgeschrieben werden.

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Was ist ein Vermögenswert?

Als Vermögenswert wird ein Gut bezeichnet, dem ein Wert zugeschrieben werden kann. Dieses Gut kann sowohl materiell als auch immateriell sein. Materielle Vermögenswerte sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich um fühlbarer, mess- und greifbare Gegenstände handelt. Hierzu zählen die in einem Unternehmen eingesetzten Maschinen und Anlagen.


Wie ist die Abgrenzung zwischen beiden Vermögenswerten möglich?

Aus rein bilanzieller Sicht ist dabei wiederum zwischen zwei Arten der Vermögenswerte zu unterscheiden: selbst geschaffene und von Dritten erworbene. Doch auch hier gibt es Grenzfälle, bei denen die Abgrenzung zwischen den beiden Kategorien vergleichsweise schwierig ist.

Was ist ein Vermögen im Zivilrecht?

Als Vermögen bezeichnet man im Zivilrecht die Gesamtheit aller Rechte, Forderungen und Güter einer Person, die einen in Geld schätzbaren Wert haben. Zum Vermögen im juristischen Sinne zählen damit vor allem: – Immateriellgüterrechte (Urheberrechte, Patente).

Was ist eine angemessene Verteilung der Vermögenswerte?

Die angemessene bzw. richtige Verteilung der Vermögenswerte ist auch eines der UN-Milleniumsziele und wird neben dem Aspekt der Vermögensgleichheit auch unter dem Blickwinkel der Geschlechter- oder Verteilungsgerechtigkeit betrachtet. Bei Vermögenswerten handelt es sich um materiell greifbare und immaterielle Güter wie Rechte und Lizenzen

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Was gilt für Aktivierte Vermögensgegenstände?

Für aktivierte immaterielle Vermögensgegenstände gilt die zentrale Bewertungsvorschrift des § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB, so dass die Anschaffungskosten bei entgeltlich erworbenen Gegenständen oder die Herstellungskosten bei aktivierten Entwicklungskosten anzusetzen sind.