Was sind Mieteinnahmen bei gewerblicher Vermietung und Verpachtung?

Achtung: Mieteinnahmen bei gewerblicher Vermietung und Verpachtung sind Betriebs­ein­nahmen aus einem Gewerbe und werden nicht, wie hier aufgeführt, besteuert, sondern als Einkünfte aus Gewerbe behandelt. Einen Sonderfall stellt die Vermietung von Ferienwoh­nungen, mit oder ohne Eigennutzung dar.

Was gibt es beim versteuern von Mieteinnahmen?

Gibt es beim Versteuern von Mieteinnahmen einen Freibetrag? Ja, der Gesetzgeber legt jährlich aufs Neue einen Freibetrag fest, bis zu dem ein Einkommen nicht versteuert werden muss. Darunter fällt auch das Einkommen aus Mieteinnahmen. Der Mieteinnahmen-Freibetrag lag 2018 bei 9.000 Euro, der Mieteinnahmen-Freibetrag 2019 bei 9.168 Euro.

Wie sind Mieteinnahmen steuerpflichtig?

Aus steuerlicher Sicht sind Mieteinnahmen gemäß §21 des Einkommensteuergesetzes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und damit einkommensteuerpflichtig. Erfahren Sie hier u.a., ab wann der Fiskus Steuern auf die Mieteinnahmen erhebt, wie Mieteinnahmen zu versteuern sind und welche Besonderheiten für die Umsatzsteuer gelten.

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Wie wird der Freibetrag für Mieteinnahmen 2020 erhöht?

Der Freibetrag für Mieteinnahmen 2020 wurde auf 9.408 Euro erhöht. Für Verheiratete gilt für Mieteinnahmen der Freibetrag in doppelter Höhe (2020: 18.816 Euro). Bleiben Sie mit Ihren Einkünften innerhalb dieser Grenzen, müssen Sie keine Mieteinnahmen versteuern.

Welche Einnahmen führen zu Mieteinnahmen aus Gewerbebetrieb?

Die Mieteinnahmen führen zu Einnahmen aus Gewerbebetrieb. Weitere Beispiele, die nicht den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören, sondern gewerblichen Einkünften zuzurechnen sind, sind die Vermietung von Ausstellungsräumen und Messeständen oder die Vermietung von Zimmern in Gaststätten.

Was sind passive Einkünfte?

Diese passiven Einkünfte werden durch die Anlage des Steuerpflichtigen erzielt. Beispiele hierfür sind Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte . Als Nebeneinkunftsart sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nachrangig.