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Was sind primärkassen und Ersatzkassen?
Häufig werden Primärkassen auch Regionalkassen genannt. Die Primärkassen bilden heute zusammen mit den Ersatzkassen die gesetzliche Krankenversicherung nach SGB V.
Was ist alles in der Sozialversicherung enthalten?
Zur Sozialversicherung gehören: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (siehe dort).
Wer gehört zu den Ersatzkassen?
Die Ersatzkassen sind eine von sechs Kassenarten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Zu den Ersatzkassen gehören die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, DAK-Gesundheit, die KKH Kaufmännische Krankenkasse, die hkk – Handelskrankenkasse und die HEK – Hanseatische Krankenkasse.
Ist die LKK eine Primärkasse?
Es existieren folgende Arten von Primärkassen: Ortskrankenkassen (AOKs) (§ 143–§ 146a SGB V) Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LKK) (§ 166 SGB V) Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) (§ 167 SGB V)
Was ist eine versicherte Person?
Versicherte Person. Der Versicherungsnehmer als Vertragsherr kann in seinem Namen für einen anderen einen Versicherungsvertrag abschließen. Die versicherte Person ist diejenige Person, auf deren Personal- oder Sachrisiko sich der vereinbarte Versicherungsschutz erstreckt, § 150 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Ist der Versicherungsnehmer ungleich der versicherten Person?
Der Versicherungsnehmer ist ungleich der versicherten Person, zahlt aber die Beiträge (Vertrag für fremde Rechnung).
Kann die versicherte Person nachträglich der Versicherung zustimmen?
Die versicherte Person kann allerdings auch nachträglich der Versicherung zustimmen ( § 184 BGB ). Bis zur Genehmigung ist der Vertrag schwebend unwirksam. In Literatur und Rechtsprechung wurde in der Vergangenheit ein ohne die Zustimmung des Versicherten geschlossener Vertrag als nichtig angesehen.
Ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig versichert und regelmäßig Beitragszahler?
Im ersten Fall ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig versicherte Person und regelmäßig auch Beitragszahler. Im zweiten Fall liegt ein Vertrag zugunsten Dritter vor. Der Versicherungsnehmer ist ungleich der versicherten Person, zahlt aber die Beiträge (Vertrag für fremde Rechnung).