Was sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung?

Die Zuschüsse vom Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung und privaten Pflegeversicherung sind steuerfrei. Diese Leistung gehört zum steuerfreien Arbeitslohn. Gleiches gilt für die Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung.

Was sind sonstige Zuschüsse des Arbeitgebers?

Im Rahmen des §8 Abs. 2 S. 11 EStG können bestimmte Sachzuwendungen steuerfrei an den Arbeitnehmer fließen. Dazu gehören Tankgutscheine, Darlehen, Zuschüsse zum Jobticket, sowie Gewährung von privater Nutzung betrieblicher Computer und Telefone.

Was ist eine steuerfreie arbeitgeberleistung?

Was ist eine steuerfreie Arbeitgeberleistung? Eine steuerfreie Arbeitgeberleistung ist eine Zuwendung an den Arbeitnehmer, die von der Lohnsteuer befreit ist. Das kann zum Beispiel ein Tankgutschein, eine Internetpauschaule oder ein Fahrtkostenzuschuss sein.

Was sind steuerfreie Sachbezüge für Arbeitgeber?

Steuerfreie Sachbezüge können zudem auch für Arbeitgeber eine attraktive Alternative zu Gehaltserhöhungen sein, da sie nicht mit Lohnnebenkosten verbunden und sehr unbürokratisch umsetzbar sind. Der wohl beliebteste und häufigste Sachbezug ist der Warengutschein.

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Warum bieten Arbeitgeber steuerfreie Zuwendungen an?

Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern aus diesem Grund steuerfreie Zuwendungen und Zuschüsse an – sogenannte Sachleistungen oder auch Sachbezüge. Diese bringen dem Mitarbeiter einen direkten Mehrwert, ohne dass sie zu versteuern wären.

Welche Gesetzesänderungen gelten für steuerfreie Arbeitgeberleistungen?

Informationen zu aktuellen Gesetzesänderungen in Bezug auf steuerfreie Arbeitgeberleistungen finden Sie hier: Gesetzesänderungen 2021: Neue Gesetze im Überblick Auch Zuschüsse zu Fahrkarten für Bus und Bahn sind bei Mitarbeitern als Gehalts-Extra beliebt und ein gutes Instrument, um die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber zu erhöhen.