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Was sind steuerliche Fragen beim Kauf und Verkauf von Pferden?
Steuerliche Fragen beim Kauf und Verkauf von Pferden. Steuerliche Absetzbarkeit. Normalerweise können die Kosten, sei es für den Kauf oder die Haltung, eines Pferdes nicht als Ausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden.
Wie können die Kosten für den Kauf eines Pferdes geltend gemacht werden?
Normalerweise können die Kosten, sei es für den Kauf oder die Haltung, eines Pferdes nicht als Ausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden.
Wer ist der Eigentümer des Pferdes?
Eigentümer ist immer derjenige, dem das Pferd gehört, also wer die Eigentumsurkunde hat und wer über das Pferd verfügen darf. Lassen Sie sich den Pferdepass vor dem Pferdekauf vorlegen. Dort ist der Eigentümer eingetragen. Anderenfalls kann die Person ohne entsprechende Bevollmächtigung den Verkauf nicht vornehmen.
Ist der Pferdekauf privat oder gewerblich?
Beim Pferdekauf ist außerdem zu unterscheiden, ob es sich um einen privaten oder einen gewerblichen Kaufvertrag handelt. Privat an privat: hier sind beide Vertragsparteien Privatpersonen. Gewerblich an privat: hier ist der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer eine Privatperson (umgekehrt ist natürlich ebenso möglich).
Wann muss die Pferdesteuer gemeldet werden?
Wichtig: Gemeldet werden müssen auch die Pferde, für die eine Steuerbefreiung gegeben ist. Die Pferdesteuer wird immer schon für das gesamte Jahre festgesetzt und dann vierteljährlich zur Mitte des Quartals eingezogen. Beim Abwägen von „Für und Wider“ der Pferdesteuer, lassen sich für beide Seiten Argumente finden.
Was ist eine Steuerbefreiung für Pferde?
Es gibt jedoch auch Pferde, für die keine Steuer erhoben wird. Befreit sind Pferde, die beruflich für den Haupterwerb eingesetzt werden. Vor allem für Landwirte ist dies eine gute Nachricht. Aber, wenn in gewerblichem Rahmen gezüchtet wird, stehen die Chancen auf eine Steuerbefreiung gut, ebenso wie bei Schulbetrieben.