Was sollten sie über die Sozialversicherung Wissen?

Auch Unternehmer können dazu verpflichtet sein, Sozialversicherungsbeiträge für sich selbst abzuführen. Was Sie als Arbeitgeber und Unternehmer über die Sozialversicherung wissen sollten, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Bei der Sozialversicherung handelt es sich um ein gesetzliches System, über das gewisse Lebensrisiken abgesichert werden.

Was sind in der Sozialversicherung versichert?

Grundsätzlich sind in der Sozialversicherung versichert: Arbeitnehmer, Personen, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt werden, Behinderte, die in geschützten Einrichtungen beschäftigt werden, Landwirte, Hausgewerbetreibende und eine Reihe von Selbständigen.

Welche gesetzliche Sozialversicherung gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?

In der Bundesrepublik Deutschland existiert eine gesetzliche Sozialversicherung, die bestimmte Lebensrisiken absichert und der grundsätzlichen sozialen Absicherung der Bürger dient. Dazu gehören die Arbeitslosen-, die Kranken-, die Pflege-, die Renten und die gesetzliche Unfallversicherung .

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Wie organisiert ist die Sozialversicherung?

Organisiert ist die Sozialversicherung nach dem Prinzip der Selbstverwaltung. Die Leistung en der Sozialversicherung werden durch Beiträge finanziert, die in der Regel einkommensorientiert sind und von Versicherten und Arbeitgeber n gezahlt werden.

Wie ist die Sozialversicherung in Deutschland verpflichtend?

Die Sozialversicherung ist in Deutschland für jeden Bürger verpflichtend. Der damalige Reichskanzler Otto Bismarck führte diesen umfassenden Versicherungsschutz seit 1883 Stück für Stück als Präventivmaßnahme gegen soziale Unruhen ein – erst die Kranken-, dann die Unfall- und Rentenversicherung.

Wie erfolgt die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge?

Die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge erfolgt durch den Arbeitgeber im Rahmen der Entgeltabrechnung. Der Arbeitgeber führt sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmeranteile an die, für den Mitarbeiter zuständige, Krankenkasse ab. Lediglich die Sozialversicherungsbeiträge für Minijobber werden an die Minijob-Zentrale entrichtet.

Wie sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge zu überweisen?

Vom Arbeitgeber sind die gesamten Sozialversicherungsbeiträge(Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) monatlich an die gesetzliche Krankenkasse zu überweisen, in der der Arbeitnehmer versichert ist. Für Arbeitnehmer, die keiner gesetzlichen Krankenkasse angehören, ist die Kasse zuständig, bei der sie zuletzt versichert waren.

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