Was steht alles auf einem Sicherheitsdatenblatt?

Das Sicherheitsdatenblatt: Inhalt und Aufbau

  • Bezeichnung des Stoffs bzw.
  • Mögliche Gefahren.
  • Angaben zu Bestandteilen.
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen.
  • Maßnahmen zur Brandbekämpfung.
  • Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung.
  • Handhabung und Lagerung.
  • Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung.

Wann muss ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung gestellt werden?

Ein Sicherheitsdatenblatt muss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden Wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt. Wenn der Stoff persistent, bioakkumulierbar und toxisch oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar gemäß den Kriterien des Anhangs XIII ist.

Wann muss das Sicherheitsdatenblatt übermittelt werden?

Die neue Fassung des Sicherheitsdatenblattes muss allen Abnehmern, denen der Lieferant die Chemikalie in den vorausgegangenen zwölf Monaten geliefert hat, übermittelt werden. Sicherheitsdatenblätter sind von jedem Akteur in der Lieferkette zehn Jahre seit der letzten Verwendung aufzubewahren. Die Angaben sollen prägnant abgefasst sein.

Was ist die Pflicht für die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblattes?

Die Pflicht für die Bereitstellung eines Sicherheitsdatenblattes für den gewerblichen Verwender des Stoffes oder Gemischs (= Arbeitgeber). Die REACH-Verordnung fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zu Verfügung stellt [1].

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Wie können Sicherheitsdatenblätter im Betrieb verwaltet werden?

Das bedeutet, dass die Sicherheitsdatenblätter im Betrieb mittels EDV verwaltet werden können, aber allen Beschäftigten und betrieblichen Arbeitsschutzakteuren ein ungehinderter Zugang zu ermöglichen ist. Die Art und Weise des Zugangs sollte der Arbeitgeber mit den Beschäftigten und ihren Vertretern vereinbaren.