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Was steht im öffentlichen Interesse?
Öffentliches Interesse ist ein in Gesetzen häufig verwendeter unbestimmter Rechtsbegriff, der die Belange des Gemeinwohls über die Individualinteressen stellt. Die Voraussetzungen des öffentlichen Interesses erschließen sich nur im Rahmen einer umfassenden Beurteilung von Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung.
Wann besteht besonderes öffentliches Interesse?
Ein öffentliches Interesse im Sinne der RiStBV Nr. 86 (öffentliches Interesse bei Privatklagedelikte) liegt vor, wenn durch die Tat der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit wäre.
Was bedeutet öffentliches Wohl?
Das öffentliche Wohl als Voraussetzung für eine nichtöffentliche Sitzung zu einer Sache besteht dann, wenn Interessen und Belange des Bundes, des Landes, der Gemeinde, anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder der örtlichen Gemeinschaft durch eine öffentliche Behandlung gefährdet werden können, auch wenn dies …
Was ist die staatliche Strafe?
Die staatliche Strafe ist Ausdruck der extremsten Form der gesellschaftlichen Mißbilligung, die der Staat gegenüber einem Mitglied dieser Gesellschaft verhängt. Rechtlich und kriminalpolitisch liegen der Strafe verschiedene sog.
Was ist die Begrifflichkeit der Strafe?
JuraForum.de-Tipp: Die Begrifflichkeit der Strafe ist zu unterscheiden von der ‚Sicherung‘ und der ‚Maßregel der Besserung‘. Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Geldbußen und Bußgelder stellen quasi im rechtlich-gesetzlichen Sinne keine Strafe dar.
Was liegen der Strafe zugrunde?
Rechtlich und kriminalpolitisch liegen der Strafe verschiedene sog. Straftheorien zugrunde, so die Präventionstheorien (Spezialprävention, Resozialisierung, allg. und spezielle Generalprävention), aber auch der Vergeltungsgedanke.
Welche Arten der Strafe existieren im heutigen Strafrecht?
Arten der Strafe. Im heutigen Strafrecht existieren die Hauptstrafen, Freiheits- und Geldstrafen sowie die Nebenstrafen. Nebenstrafen können etwa das Fahrverbot nach § 44 StGB des Strafgesetzbuches sein, die Aberkennung der Amtsfähigkeit oder des Wahlrechts.