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Was steht im Pflegeberufegesetz?
Mit dem Pflegeberufegesetz entsteht ein neues Berufsbild Pflege durch die Zusammenführung der drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der „Altenpflege“, „Gesundheits- und Krankenpflege“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpflege“.
Welche zwei Bundesministerien waren bei der Gesetzesvorlage zum Pflegeberufegesetz maßgeblich beteiligt?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( BMFSFJ ) und das Bundesministerium für Gesundheit ( BMG ) haben einen weiteren Schritt zur Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe unternommen.
Für wen gilt das Pflegeberufegesetz?
Was ist das Pflegeberufegesetz eigentlich und für wen gilt es? Das Pflegeberufegesetz (PflBG) will die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen. Das Pflegeberufegesetz betrifft dich, wenn du ab dem 1. Januar 2020 im Pflegebereich eine Ausbildung beginnst.
Was bedeutet das neue Pflegeberufegesetz?
Das Pflegeberufegesetz soll Pflegeberufe ab 2020 attraktiver und zukunftsfähiger machen. Dazu soll unter anderem die Pflegeausbildung vereinheitlicht werden. Außerdem soll das Schulgeld entfallen und die Ausbildung finanziell vergütet werden.
Was beinhaltet die berufliche Pflegeausbildung?
Die berufliche Pflegeausbildung beinhaltet – wie dargestellt – theoretische und praktische Unterrichtseinheiten und eine praktischen Ausbildung. Entsprechend den Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie der EU überwiegt der praktische Ausbildungsanteil.
Wie wird die Ausbildung in der Pflege zukunftsfähig gemacht?
Die Ausbildung in der Pflege muss daher attraktiv und zukunftsfähig gemacht werden. Mit dem Pflegeberufegesetz wird eine langjährig vorbereitete Reform umgesetzt: Dies trägt dazu bei, die Qualität in der Pflege weiter zu verbessern und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen.
Welche Vorschriften gelten für die Pflegeberufe?
Die Einzelheiten des theoretischen und praktischen Unterrichts und der praktischen Ausbildung finden sich in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV), die auf § 56 Pflegeberufegesetz basiert. Dort wird auch die staatlichen Abschlussprüfung näher geregelt.
Was ist die Ausbildung für die Pflege von Menschen?
Als Zugangsvoraussetzung ist ein mittlerer Schulabschluss erforderlich, also eine mindestens 10-jährige allgemeine Schulbildung. Auch ein 9-jähriger Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer Helferausbildung ist möglich. Die Ausbildung soll zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen befähigen.