Was steht im Pflegestärkungsgesetz?

Das erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I) bewirkte seit Anfang 2015 vor allem Mehrausgaben der Pflegeversicherung für alle Leistungsempfänger mit anerkannter Pflegebedürftigkeit, eine bessere Förderung von Tages- und Nachtpflege sowie einen Ausbau der Betreuung in Alten- und Pflegeheimen.

Was ist der Ziel der Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung gibt dabei den Pflegebedürftigen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wie und von wem sie gepflegt werden wollen. Oberstes Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Was sind die zentralen Änderungen der Pflegestärkungsgesetze?

Pflegestärkungsgesetz 1: Mit dem PSG I wurde am 1. Januar 2015 vor allem die finanzielle Pflegeunterstützung neu ausgerichtet. Konkret heißt das: Mehr Geld für Pflegebedürftige. Dadurch wurden die alten Pflegestufen in die neuen Pflegegrade geändert und eine neues Begutachtungsverfahren wurde eingeführt.

Was ist Pflegestärkungsgesetz 2?

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Durch das zweite Pflegestärkungsgesetz ( PSG II ) gelten seit 2017 grundlegende Veränderungen und Verbesserungen im Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegekräfte. So wird es möglich, Pflegebedürftige individueller zu versorgen und ihre Selbstständigkeit im Alltag nachhaltig zu stärken.

Welche Leistungen hat die Pflegeversicherung?

Wenn Sie zu Hause gepflegt werden möchten, stellt die Pflegeversicherung Ihnen dafür verschiedene Leistungen zur Verfügung.

  • 1.1 Pflegegeld.
  • 1.2 Sachleistungen.
  • 1.3 Kombinationsleistung.
  • 1.4 Verhinderungspflege.
  • 1.5 Entlastungsbetrag.
  • 1.6 Umwandlungsanspruch.
  • 1.7 Tages- und Nachtpflege.
  • 1.8 Soziale Sicherung der Pflegeperson.

Was ist die Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung?

Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden paritätisch vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, allerdings deckt sie das Risiko nicht vollumfänglich ab. Sie umfasst häusliche und stationäre Pflegeleistungen.