Was steht im Tenor?
Der Tenor (Betonung auf der ersten Silbe) ist in der deutschen Rechtsprechung der Kern jeder gerichtlichen Entscheidung (Beschluss oder Urteil), nämlich die Benennung der Rechtsfolge, die das Gericht anordnet. Das Formulieren des Tenors einer Entscheidung heißt tenorieren.
Was versteht man unter Rubrum?
Rubrum. Bedeutungen: [1] kurze Inhaltsangabe in Form einer Aufschrift oder einer an den Anfang eines Schriftstücks gestellten Bezeichnung der Sache. [2] deutsches Prozessrecht: Urteilskopf, dessen Inhalt sich je nach Gerichtsbarkeit nach § 313 I Nr.
Was heißt rechtskräftig und vollstreckbar?
Vorläufige Vollstreckbarkeit bedeutet, dass aus einem Urteil bereits die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Rechtskraft bedeutet, dass ein Urteil mit einem ordentlichen Rechtsbehelf, z.B. der Berufung, nicht mehr angegriffen werden kann.
Was ist ein Tenor in der Rechtswissenschaft gemeint?
der Kern einer Aussage, Haltung oder Argumentation gemeint. Ferner ist ein Tenor speziell im rechtswissenschaftlichen Sprachgebrauch die Benennung der Rechtsfolge eines gerichtlichen Urteils, also die konkrete Konsequenz, die sich aus der Entscheidung des Gerichts ergibt.
Ist der Tenor erkennbar?
Der Tenor muss als solcher erkennbar sein. Darüber hinaus ist er knapp, eindeutig und vollständig abgefasst sein. Sprachlich ist zu beachten, dass die Betonung auf der ersten Silbe liegt: Te – nor. Das Urteil ist an bestimmten Formvorschriften geknüpft, die sich von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet voneinander unterscheiden.
Was ist der Tenor im deutschen Sprachschatz?
Tenor (der) gehört zu den seltenen Wörtern im deutschen Sprachschatz, die ihre Bedeutung abhängig von der Betonung ändern. Liegt die Betonung auf der ersten Silbe , ist eine grundsätzliche Einstellung einer Person oder einer Gruppe, bzw. der Kern einer Aussage, Haltung oder Argumentation gemeint.
Was ist ein Tenor im rechtswissenschaftlichen Sprachgebrauch?
Ferner ist ein Tenor speziell im rechtswissenschaftlichen Sprachgebrauch die Benennung der Rechtsfolge eines gerichtlichen Urteils, also die konkrete Konsequenz, die sich aus der Entscheidung des Gerichts ergibt. Liegt die Betonung dagegen auf der zweiten Silbe, ist die hohe männliche Gesangsstimme bzw. der entsprechende Sänger gemeint.