Was steht in einem Lagervertrag?

(1) Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren. (2) Der Einlagerer wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. (3) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nur, wenn die Lagerung und Aufbewahrung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehören.

Wer sind die Vertragspartner beim Lagervertrag?

Vertragsparteien des Lagervertrags sind der Lagerhalter und der die Sachen einliefernde Einlagerer, Vertragsgegenstand können Handelswaren oder sämtliche übrigen lagerfähigen Gegenstände (Hausrat, Kraftfahrzeuge, Möbel, auch Flüssigkeiten oder Gase) sein.

Wie kommt ein Lagervertrag zustande?

Der Lagervertrag kommt form- los (mündlich, schriftlich) zu- stande. Der Lagerhalter verpflichtet sich, das Gut zu lagern und aufzubewahren.

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Welche Pflichten folgen aus einem lagervertrag?

Die Rechte und Pflichten des Einlagerers Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren. Der Einlagerer muss im Gegenzug natürlich die dafür vereinbarte Vergütung zahlen (Hauptpflicht).

Was ist ein lagergeschäft?

Begriff: Gewerbsmäßig übernommene Lagerung und Aufbewahrung von Gütern durch Lagerhalter (§§ 467–475h HGB). Das Lagergeschäft ist eine bes. Das Gut ist gesondert aufzubewahren. Es bleibt Eigentum des Einlagerers.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Sammellagerung erfüllt sein?

Sammellagerung. (1) Der Lagerhalter ist nur berechtigt, vertretbare Sachen mit anderen Sachen gleicher Art und Güte zu vermischen, wenn die beteiligten Einlagerer ausdrücklich einverstanden sind.

Welche Rechte und Pflichten hat der Lagerhalter?

Zu den Pflichten des Lagerhalters zählen insbesondere:

  • das eingelagerte Gut ordnungsgemäß zu lagern und aufzubewahren.
  • einen Lagerschein auszustellen.
  • bei Verlangen für die eingelagerte Ware Versicherungsschutz zu besorgen.
  • das eingelagerte Gut gegen Vorlage des Lagescheins dem Empfangsberechtigten wieder auszuhändigen.

Welche Rechte und Pflichten hat der Einlagerer?

Während der Lagerung und Aufbewahrung hat der Lagerhalter dem Einlagerer die Besichtigung des Gutes, die Entnahme von Proben und die zur Erhaltung des Gutes notwendigen Handlungen während der Geschäftsstunden zu gestatten. Er ist jedoch berechtigt, die zur Erhaltung des Gutes erforderlichen Arbeiten selbst vorzunehmen.

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Wie ist der Lagervertrag geregelt?

(1) Durch den Lagervertrag wird der Lagerhalter verpflichtet, das Gut zu lagern und aufzubewahren. (2) Der Einlagerer wird verpflichtet, die vereinbarte Verg tung zu zahlen.

Ist der Lagervertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen?

Ist der Lagervertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann er den Vertrag jedoch nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der zur Kündigung des Vertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfrist berechtigt (z.B. drohende Insolvenz des Einlagerers).

Welche Vorschriften gelten für den Lagervertrag?

Für den Lagervertrag gelten subsidiär die Vorschriften über die Verwahrung und durch Einbeziehung auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen. Der Lagerhalter ist zudem verpflichtet, das Gut aufzubewahren und auszuliefern.

Was sind die Vertragsparteien des Lagervertrags?

Vertragsparteien des Lagervertrags sind der Lagerhalter und der die Sachen einliefernde Einlagerer, Vertragsgegenstand können Handelswaren oder sämtliche übrigen lagerfähigen Gegenstände ( Hausrat, Kraftfahrzeuge, Möbel, auch Flüssigkeiten oder Gase) sein.

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