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Was steht mir bei einer Scheidung zu?
Bei Scheidung bekommt grundsätzlich der Ehepartner das Haus, dem es allein gehört. Besser gesagt behält der Alleineigentümer-Ehepartner in jedem Fall das Eigentum am Haus. An diesem Grundsatz ändert sich auch nichts, wenn der Nichteigentümer-Ehegatte in der Ehe eigenes Geld in dieses Haus investiert hat.
Was bekommt der Ehegatte bei Scheidung?
Insbesondere während der Trennung entsteht in aller Regel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn beide Ehegatten über unterschiedliche Einkommen verfügen. Der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen kann dabei in der Regel 3/7 der Einkommensdifferenz als Trennungsunterhalt fordern.
Was steht mir bei Scheidung mit Kind zu?
Nach einer Scheidung behalten beide Eltern das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Das ändert sich nur, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht will und es ihm zugesprochen wird. Elterliche Sorge. Sorgerecht bedeutet, dass die Eltern für das Kind entscheiden dürfen und müssen.
Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?
Bis zur Auflösung des Güterstands haben beide Ehegatten Eigengut und Errungenschaften. Bei einer Scheidung werden die Errungenschaften, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, zusammengerechnet und hälftig aufgeteilt. Das gesamte Vermögen wird bei einer Scheidung halbiert, wobei auch das voreheliche Vermögen inbegriffen sein können.
Wie behandelt das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung?
Gemeint ist damit immer die Frage, wie das Vermögen der Ehegatten bei einer Scheidung behandelt wird. Gesetzlich geregelt ist diese Frage in den Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das Gesetz kennt nur 3 Möglichkeiten, wie mit dem Vermögen umzugehen ist. Sie werden als Güterstände bezeichnet.
Was müssen die Ehegatten bei der Scheidung Teilen?
Die Ehegatten müssen bei der Scheidung das Vermögen teilen, und zwar in Übereinstimmung mit der Errungenschaftsbeteiligung oder einer anderen vorab in einem Ehevertrag vereinbarten Güterregelung. Demzufolge ist die Vermögensaufteilung bei Trennung vom Güterstand der Eheleute abhängig.
Welche Grundsätze gelten für Vermögensteilung bei Scheidung?
Für die Vermögensteilung bei Scheidung gelten folgende stark vereinfachte Grundsätze: Es wird nur Vermögen ausgeglichen, das Ehegatten zwischen der Heirat und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrages erworben haben. Es gibt kein gemeinsames Vermögen oder so etwas wie ein Ehevermögen. Jeder Ehegatte ist Eigentümer seines Vermögens.