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Was tun bei ungültiger USt-ID?
Damit eine ungültige USt-IdNr. wieder gültig gesetzt werden kann, muss beim zuständigen Finanzamt eine solche Registrierung beantragt werden. Diese (Neu-)Registrierung wird dem Bundeszentralamt für Steuern automatisiert übermittelt.
Kann sich die Umsatzsteuer ID ändern?
durch Umstrukturierungsmaßnahmen der Fi nanzverwaltung oder Sitzverlegung des Steuerpflichtigen wechseln kann, behält die erteilte USt-IdNr. ihre Gültigkeit. Gleichwohl gibt es Situationen, in denen Umstrukturierungen von Unternehmen die Frage nach Beibehaltung, Wechsel oder Neubeantragung einer USt-IdNr. aufwerfen.
Was ist eine Umsatzsteuernummer?
Die Umsatzsteuernummer (USt.-ID/USt.-IdNr.) ist eine für den Handel innerhalb der EU zwingend notwendige „Kennzeichnung“ von Unternehmen. Sie dient einerseits der Identifikation von Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind und wird andererseits natürlich für die Abführung der Umsatzsteuer verwendet.
Wie klappt die Beantragung der Umsatzsteuernummer?
Umsatzsteuernummer. So klappt die Beantragung. Festgeschrieben ist diese Pflicht im Umsatzsteuergesetz. Die Beantragung der Umsatzsteuernummer erfolgt online mit einem Antrag an das Bundeszentralamt für Steuern oder direkt bei der Gewerbeanmeldung vor Ort beim zuständigen Finanzamt.
Wie ist der Antrag für die Umsatzsteueridentifikationsnummer zu richten?
Schriftlich: der schriftliche Antrag für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist zu richten an: Bundeszentralamt für Steuern, Dienstsitz Saarlouis, 66738 Saarlouis, Telefax: +49-(0)228-406-3801. Der Antrag muss Name und Anschrift des Antragstellers, das zuständige Finanzamt und die Steuernummer umfassen.
Welche Umsatzsteuernummer gibt es in der Europäischen Union?
Die Umsatzsteuernummer (USt.-ID/USt.-IdNr.) kennzeichnet alle Unternehmen in der Europäischen Union und ist für den innereuropäischen Handel unverzichtbar. Wenn innerhalb der EU-Handel betrieben wird (innergemeinschaftliche Lieferung/Leistung) ist eine USt.