Was tun gegen Geruchsbelästigung vom Nachbarn?

Der Vermieter ist verpflichtet, den Mangel zu beheben – egal ob er selbst dafür verantwortlich ist. Kommt er dem nicht nach, darf der Mieter einen Geruchsgutachter beauftragen, der die Belästigung feststellt, und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 65 S 296/10).

Was tun wenn es im Treppenhaus stinkt?

Erst muss er seinem Vermieter den Gestank unverzüglich als Mangel melden (§ 536c BGB). Dazu schreibt der Mieter ihm eine Mängelanzeige , in der er den Gestank beschreibt und dem Vermieter eine Frist setzt, bis wann dieser Geruch beseitigt sein soll. Erst nach Ablauf der Frist darf der Mieter die Miete mindern.

Wie kann man eine Geruchsbelästigung beseitigen?

Stellt der Mieter eine Geruchsbelästigung fest, so muss er zunächst seinen Vermieter in einem Beschwerdebrief darüber informieren und ihm die Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Wird der Mangel nicht oder unzureichend beseitigt, dann bleibt ihm nur noch eine Klage. Die Beweislast liegt beim Mieter.

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Ist die Geruchsbelästigung erheblich?

Wenn die Geruchsbelästigung allerdings erheblich ist, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen. Das Oberlandesgericht Oldenburg befasste sich mit der zumutbaren Belästigung durch Grillgerüche und stellte in seinem Urteil vom 29.

Ist ein Geruch störend oder unzumutbar?

Zunächst ist festzustellen, ob ein Geruch nur störend und unzumutbar ist. Kriterien für die Beurteilung von Gerüchen sind dabei unter anderem Ort, Zeit, Häufigkeit und Dauer des Auftretens, aber auch die Intensität, das soziale Umfeld und die Akzeptanzbereitschaft des Betroffenen.

Ist es unerheblich wenn geruchsgrenzen überschritten werden?

Bei sehr großen Grundstücken ist es deshalb unerheblich, wenn in der hintersten Gartenecke Geruchsgrenzen überschritten werden, am Wohnhaus selbst oder an der Terrasse aber nicht ( VGH München, Beschluss vom 7.2.2013- 15 CS 12.743). Für die Beurteilung der Erheblichkeit durch Geruchsimmissionen durch Tierhaltung gibt es keine Rechtsgrundlage.