Was tun wenn Staatsanwaltschaft nicht ermittelt?

Das Klageerzwingungsverfahren ermöglicht im deutschen Strafprozessrecht dem Verletzten einer Straftat, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren nach Abschluss der Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen, gerichtlich überprüfen zu lassen.

Was tun wenn Staatsanwaltschaft Verfahren eingestellt?

Wird das Verfahren nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt, tritt allerdings kein Strafklageverbrauch ein, was bedeutet, dass die Ermittlungen in der Sache jederzeit wieder aufgenommen werden können. Im Rahmen des § 170 Absatz 2 StPO kann der Verletzte der Straftat gegen die Einstellung Beschwerde einlegen.

Welche Möglichkeiten hat die Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft kann durch eine Anzeige oder auf anderem Wege (z.B. Medienberichte) von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhalten. In diesem Fall leitet sie ein Ermittlungsverfahren ein, um den Sachverhalt zu erforschen und zu entscheiden, ob die öffentliche Klage zu erheben ist.

Wo Beschwerde über Staatsanwaltschaft?

Zunächst besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde gegen die Einstellung gemäß § 172 Abs. 1 StPO an den vorgesetzten Beamten der Staatsanwaltschaft zu richten. Es besteht die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten zu richten, allerdings ist diese selten von Erfolg gekrönt.

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Warum wurde der Antrag abgelehnt?

Der Antrag wurde abgelehnt, weil das beantragte Vorhaben der Prüfungsordnung und dem Hochschulgesetzt widerspricht. In diesem Fall kann es sich lohnen aufzugeben und nach anderen Möglichkeiten Ausschau zu halten.

Ist eine EM-Rente abgelehnt?

Wenn eine beantragte EM-Rente abgelehnt wurde, ist dies ein massiver Eingriff in die Rechte des oder der Betroffenen. Oft stehen hinter einer solchen Entscheidung auch finanzielle Existenzen. Der Betroffene hat nur die eine Chance zu überprüfen, dass die Entscheidung der Rentenversicherung mit dem geltenden Recht übereinstimmt.

Wie geht es mit der schriftlichen Ablehnung?

Na gut, dann aber richtig! Und zwar so: Nachdem du die schriftliche Ablehnung deines Antrags erhalten hast, reichst du einen Widerspruch gegen diesen Beschluss ein. Dazu setzt du ganz klassisch einen Brief auf, teilst deinen Widerspruch mit und begründest, warum die Ablehnung ungerechtfertigt ist. Ein ganz einfaches Beispiel könnte so aussehen:

Kann der Kostenträger den Antrag abgelehnt werden?

Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht werden. Sonst kann es passieren, dass der Antrag erst einmal abgelehnt wird. Ist der Kostenträger der Meinung, dass der Antragsteller nicht Reha-bedürftig oder einfach derzeit körperlich nicht in der Lage für eine Reha ist, kann er den Antrag ablehnen.

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