Was umfasst eine Bürgschaft?

Bei einer Bürgschaft handelt es sich nach rechtlicher Definition um einen einseitig verpflichtenden Vertrag, durch den sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten verpflichtet, für die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Dritten einzustehen, die auch zukünftig oder bedingt sein kann (§§ 765 ff. BGB).

Was schreibe ich in einer Bürgschaft?

Folgende Punkte sollten in einer Bürgschaftserklärung enthalten sein

  1. persönliche Angaben zum Schuldner, Gläubiger und Bürgen.
  2. Art der Bürgschaft, gegebenenfalls Höchstbetrag und Zeitabschnitt.
  3. Gegenstand der Bürgschaft.
  4. Verzichtserklärung des Bürgen auf Einrede der Vorausklage, der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit.

Wie besteht eine Bürgschaft rechtlich?

Eine Bürgschaft besteht rechtlich aus dem Bürgschaftsvertrag, der Bürgschaftserklärung sowie der Bürgschaftsurkunde. Alle drei werden im Folgenden kurz erläutert.

Wie lassen sich Bürgschaften unterscheiden?

Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Bürgschaften unterscheiden: die Ausfallbürgschaft und die selbstschuldnerische Bürgschaft. Diese Bürgschaft regelt, dass der Bürge erst dann zahlungspflichtig wird, wenn der Schuldner gerichtlich für zahlungsunfähig erklärt wird.

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Wie kann eine Bürgschaft erteilt werden?

Eine Bürgschaft per E-Mail oder sonstiger elektronischer Form ist ausgeschlossen. Nur die Bürgschaft eines Kaufmanns, der diese im Rahmen eines Handelsgeschäftes abgibt, kann mündlich erteilt werden (gemäß §§ 343, 350 HGB). 3.

Welche Beteiligte gibt es bei einer Bürgschaft?

Bei einer Bürgschaft gibt es drei Beteiligte: den Hauptschuldner, den Bürgen und den Gläubiger. Während Ersterer die Verbindlichkeiten des Gläubigers (z. B. einer Bank) trägt, erklärt sich der Bürge als rechtlich Dritter dazu bereit, für sie zu haften.