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Was versteht man unter einem Beleg?
Beleg ist der Oberbegriff für Rechnungen, Quittungen, Kassenbons und alle anderen Nachweise, die eine geschäftliche Ausgabe oder Einnahme dokumentieren. Ein Beleg gilt als Beweis für ein bestimmtes Ereignis in Ihrem Unternehmen.
Was für belegarten gibt es?
Zu den häufigsten Formaten zählen:
- Eingangs- und Ausgangsrechnungen.
- Eingangs- und Ausgangsgutschriften.
- Kontoauszüge.
- Lohn- und Gehaltslisten.
- Quittungen.
- Entnahmebelege.
- Steuerbescheide.
Was steht auf einem Beleg?
Ein Beleg (auch Buchhaltungsbeleg oder Buchungsbeleg) ist ein Dokument, das alle Daten über einen Geschäftsvorfall enthält (z. B. Rechnungen)….Jeder Beleg muss mindestens folgende drei Angaben enthalten:
- Vorgangsbezeichnung.
- Datum.
- Betrag.
Wie wird ein Beleg geprüft?
Jeder Beleg muss genau geprüft werden. Bei der Prüfung wird vor allem auf die rich- tige Rechtschreibung und auf die gesetzlichen Bestandteile geachtet. Danach werden die Belege nach Beleggruppen sortiert. Anschließend werden die Belege innerhalb jeder Beleggruppe nach dem Alphabet geordnet.
Was gilt als Beleg Buchhaltung?
Ein Beleg ist in der Buchhaltung ein Dokument, das einen Zahlungsvorgang oder Geschäftsvorfall nachweist. Darüber hinaus gelten für alle Arten von Belegen festgesetzte Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen, die sich je nach Art des Belegs über Zeiträume von sechs bis zehn Jahren erstrecken.
Welche Personen sind verpflichtet zur Aufbewahrung der Unterlagen?
Zur Aufbewahrung der Unterlagen sind folgende Personen verpflichtet: bei stillen Gesellschaften nur der Inhaber der Handelsgeschäfte, bei der KG die persönlich haftenden und die zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter, bei der AG, Vereinen, Stiftungen und Genossenschaften die Vorstände,
Wie verpflichtet ist derjenige zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen?
Folglich ist derjenige, der nach Steuer- oder Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet ist, auch verpflichtet, diese aufzubewahren. Handelsrechtlich verpflichtet § 257 HGB zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. Nach den Vorschriften des Steuerrechts (insbesondere §§ 140 f.
Wie werden die Aufbewahrungspflichten geregelt?
Im Bereich des Steuerrechts werden die Aufbewahrungspflichten in der Abgabenordnung (AO) geregelt, im Bereich des Handelsrechts enthält das Handelsgesetzbuch (HGB) entsprechende Vorschriften.