Was versteht man unter einer Publikation?
Als Publikation (von lateinisch publicatio) bezeichnet man sowohl die Veröffentlichung eines Werkes (auch: Publizierung) als auch das veröffentlichte Werk selbst.
Wann ist ein Werk veröffentlicht?
(1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.
Welche Arten von Veröffentlichungen gibt es?
Am häufigsten ist die Publikation einzelner Aufsätze in Fachzeitschriften, gefolgt von Beiträgen zu Tagungs- und Sammelwerken….
- Werktyp (wissenschaftliche Literatur)
- Wissenschaftliche Arbeit.
- Wissenschaftliches Publizieren.
Was ist ein veröffentlichtes Werk?
Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist (§ 6 Abs. 1 UrhG).
Welche Berechtigungen im Urheberrecht hängen von der Ausübung des Erstveröffentlichungsrechts ab?
Zunächst hat der Urheber nach § 12 Abs. 1 UrhG das alleinige Recht darüber zu befinden, ob und wie sein Werk veröffentlicht wird. Dieses Erstveröffentlichungsrecht kann dem Urheber grundsätzlich niemand nehmen. Gegen seinen Willen darf sein Werk regelmäßig nicht veröffentlicht werden.
Was ist eine wissenschaftliche Publikation?
Eine wissenschaftliche Publikation oder Fachpublikation (im Jargon oft einfach Paper genannt, sofern es sich nicht um eine Monographie handelt) ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit von einem oder mehreren Autoren, deren Veröffentlichung ( Publikation) bei einem Wissenschaftsverlag vorgesehen oder bereits erfolgt ist.
Was ist das Synonym für Publikation?
Synonym mit Publikation ist laut Duden auch die Publizierung im Sinne einer Veröffentlichung eines literarischen oder wissenschaftlichen Werkes oder das, der oder die Release (englisch release, ‚Veröffentlichung‘ – insbesondere einer neuen oder überarbeiteten Software).
Ist ein Verzicht auf das Veröffentlichungsrecht nicht möglich?
Mit Blick auf die o.g. Ausführungen ist auch ein Verzicht auf das Veröffentlichungsrecht nicht möglich. Hat der Urheber von seinem Veröffentlichungsrecht nicht Gebrauch gemacht, steht ihm das sog. Recht auf Inhaltsmitteilung aus § 12 Absatz 2 UrhG zu.
Wie ist das Veröffentlichungsrecht geregelt?
Das Veröffentlichungsrecht ist in § 12 UrhG [Urheberrechtsgesetz] geregelt und besagt, dass der Urheber das Recht hat, zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist (vgl.