Was versteht man unter einer Verwaltungsstrafe?
Eine Verwaltungsstrafe wird wegen Übertretung von Verwaltungsvorschriften durch die betreffende Verwaltungsbehörde verhängt. Im Verwaltungsstrafgesetz gibt es drei Strafarten: Geldstrafe (häufigste Form), Freiheitsstrafe (unter bestimmten Voraussetzungen) und Verfall.
Was ist eine Verbindungsbusse?
Bedingte Geldstrafen sind mit einer Verbindungsbusse zu verbinden (Art. 42 Abs. 4 StGB). Verbindungsbussen dürfen 20\% des Gesamtstrafmasses nicht überschreiten und sind im Einzelfall auf CHF 10.00 abzurunden.
Ist eine Verwaltungsstrafe eine Vorstrafe?
Wenn dir die Behörden ein Verwaltungsdelikt vorwerfen, werden sie dir einen Strafbescheid zusenden. Dabei handelt es sich um nichts Schlimmes. Du bekommst keine Eintragung im Strafregisterauszug, Vorstrafe oder Sonstiges.
Was versteht man unter Geldstrafe?
Die Geldstrafe ist im Strafrecht eine Strafe, die nur durch ein Urteil oder durch einen Strafbefehl im Strafprozess verhängt werden kann. Sie ist damit von den zivilrechtlichen Entschädigungszahlungen, Ordnungsgeldern, Bußgeldern, Zwangsgeldern oder anderen Ordnungsmitteln zu unterscheiden.
Wie kann eine Geldstrafe angeordnet werden?
In Deutschland kann eine Geldstrafe nur per Urteil oder Strafbefehl angeordnet werden. Zusammen mit der Freiheitsstrafe gehört die Geldstrafe zu den Hauptstrafen im Strafrecht. Mit ihr soll der Täter bestraft werden, indem ihm ein Teil seines Vermögens genommen wird.
Welche Möglichkeiten gibt es zur Tilgung der Geldstrafe?
Es gibt mehrere Möglichkeiten zur alternativen Tilgung der Geldstrafe: Die Geldstrafe in Raten zahlen: Ist die Summe zu hoch, um sie in einem Satz zu zahlen, wird über einen längeren Zeitraum die Geldstrafe durch Ratenzahlung getilgt.
Was ist zuständig für die Entscheidung einer Geldstrafe?
Zuständig für die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Geldstrafe verhängt wird, ist das (Amts-)Gericht. In der Mehrzahl der Verfahren findet keine Verhandlung vor dem Gericht statt. Vielmehr wird im schriftlichen Strafbefehlsverfahren dem Verurteilten die Entscheidung des Gerichts angekündigt (§§ 407 ff. StPO ).
Welche Regelungen gelten für eine mögliche Geldstrafe?
Regelungen zur Geldstrafe finden sich in den §§ 40 ff. StGB. Zuständig für die Entscheidung über eine mögliche Geldstrafe ist das Amtsgericht. In vielen Fällen findet keine tatsächliche Verhandlung vor Gericht statt, sondern die Geldstrafe ergeht per Strafbefehl vom Amtsgericht aus auf Antrag der Staatsanwaltschaft, vgl. § 407 StPO.