Was versteht man unter Handelsrechnung?
Die Handelsrechnung bildet die Grundlage für die Einfuhrverzollung im Bestimmungsland und dient häufig der statistischen Erhebung. Neben den allgemeinen Angaben in einer Rechnung, muss die Handelsrechnung alle wichtigen Angaben zur Ware enthalten.
Was muss auf einer Handelsrechnung stehen?
Handelsrechnungen müssen u. a. folgende Angaben erhalten:
- die Warenbezeichnung.
- das Gewicht, die Menge und die Verpackung.
- den Preis je Einheit und den Gesamtpreis.
- die Lieferbedingungen.
- die Markierung der Verpackung / Ware die Vertragsparteien (Name und Anschrift)
- die Fracht- und Versicherungskosten.
Wie erstellt man eine Handelsrechnung?
Folgende Angaben muss eine Handelsrechnung enthalten….Welche Daten gehören in eine Handelsrechnung?
- Absenderanschrift ① (geben Sie auch das Absenderland „Germany“ an sowie Ihre Telefonnummer)
- Empfängeranschrift ② inkl.
- Beim gewerblichen Versand: Die USt-IDs von Absender und Empfänger.
Was bestätigt eine Konsulatsfaktura?
Dokument, das wie die Zollfaktura der Verzollung im Einfuhrland dient, von dessen Konsulat ausgestellt wird und neben einer genauen Beschreibung der Ware die exakte Wertangabe und das Ursprungsland enthält. Die Konsulatsfaktura bestätigt die Übereinstimmung des Rechnungswertes mit dem Handelswert im Ausfuhrland.
Wie erstellt man eine handelsrechnung?
Wann handelsrechnung und proformarechnung?
Die Handelsrechnung wird ausgestellt, wenn die verschickten Waren einen Handelswert haben. Besitzen die Waren keinen Handelswert, wird eine Proformarechnung erstellt. Die Proformarechnung ist ein Beleg für Waren, die keinen Handelswert besitzen.
Wie muss eine Rechnung für den Zoll aussehen?
Grundsätzlich müssen die gleichen Angaben gemacht werden wie auf einer herkömmlichen Handelsrechnung. Sie ist durch den deutlichen Vermerk „Proforma Rechnung“ (oder Englisch „pro forma invoice“) zu kennzeichnen. Für gewöhnlich enthält eine Proformarechnung zusätzlich folgende Angaben: Versender: Name und Anschrift.
Wo kommt die Handelsrechnung hin?
Wenn Sie privat oder gewerblich Waren in Länder außerhalb der EU verkaufen, muss dem Paket eine Handelsrechnung beigefügt werden. Das ist ein Rechnungsdokument mit den Daten des Verkäufers, des Käufers und der verkauften Ware. Die dort angezeigten Infos sind allgemeingültig und nicht nur auf UPS-Pakete anwendbar.