Was versteht man unter Lohnausfallprinzip?

Es gilt das Lohnausfallprinzip. Danach hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das er erhalten hätte, wenn die Arbeitsleistung nicht infolge der Arbeitsverhinderung ausgefallen wäre.

Was zählt zum Verdienstausfall?

Verdienstausfall bei Selbstständigen Der Verdienstausfallschaden besteht aus den Einbußen, die der Selbstständige während seines unfallbedingten Arbeitsausfalls konkret erlitten hat. Die Schadensbezifferung setzt entweder den Nachweis konkret entgangener Geschäfte oder einer Gewinnminderung vorraus.

Was ist das Referenzprinzip?

Beim Referenzprinzip wird dagegen Bezug auf eine vom Gesetz bestimmte Größe genommen. Z.B. sieht § 11 Abs. 1 BUrlG vor, „Das Urlaubsgeld bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat (…)“.

Was ist eine Entschädigung?

Eine Entschädigung ist eine Leistung, insbesondere eine Geldleistung, die zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen geleistet wird.

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Welche Gesetze regeln die Frage der Entschädigung?

In etlichen Fällen regeln eigene Gesetze die Frage der Entschädigung, so das deutsche Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), das an die Stelle des früheren ZSEG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) getreten ist, oder das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG).

Was ist die monatliche Entschädigung im Bundesamt?

Die monatliche Entschädigung wird jährlich zum 1. Juli angepasst und beträgt aktuell 10.012,89 Euro. Grundlage ist die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindex, den der Präsident des Statistischen Bundesamtes jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten des Deutschen Bundestages übermittelt.

Wer kann sich die Entschädigung erstatten lassen?

Der Arbeitgeber kann sich diese Beiträge jedoch erstatten lassen. Personen, die vor Bezug der Entschädigung nicht pflichtversichert waren, können sich ihre Aufwendungen für soziale Sicherung in angemessenen Umfang durch die zuständige Behörde auf Antrag erstatten lassen. Wer zahlt die Entschädigung?