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Was versteht man unter öffentliche Einrichtungen?
Erklärung zum Begriff Öffentliche Einrichtungen. Als „öffentliche Einrichtungen“ werden Einrichtungen bezeichnet, die der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung gestellt werden. Auch Anstalten, Leistungsvorrichtungen oder wirtschaftliche Unternehmen einer Gemeinde zählen zu den öffentlichen Einrichtungen.
Ist eine Gaststätte eine öffentliche Einrichtung?
Sehr abstrakt bei der Beschreibung öffentlicher Gebäude bleibt DIN 18040-1, die zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden „insbesondere Einrichtungen des Kultur- und des Bildungswesens, Sport- und Freizeitstätten, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude, Verkaufs- und Gaststätten.
Kann eine Einrichtung als „öffentliche Einrichtung“ anerkannt werden?
Damit eine Einrichtung als „öffentliche Einrichtung“ anerkannt wird, muss sie folgenden Merkmalen entsprechen: die Gemeinde besitzt die Sachherrschaft über die betreffende Einrichtung die Benutzbarkeit einer Sache beziehungsweise Sachgesamtheit ist gegeben
Was sind die Merkmale einer öffentlichen Einrichtung?
Merkmale einer öffentlichen Einrichtung. Damit eine Einrichtung als „öffentliche Einrichtung“ anerkannt wird, muss sie folgenden Merkmalen entsprechen: die Gemeinde besitzt die Sachherrschaft über die betreffende Einrichtung. die Benutzbarkeit einer Sache beziehungsweise Sachgesamtheit ist gegeben.
Was sind öffentlichen Einrichtungen in der Gemeinde?
Ebenfalls keine öffentlichen Einrichtungen sind die Verwaltungseinrichtungen, die nur den Zwecken der Gemeindeverwaltung dienen. Gleiches gilt für die fiskalischen Betriebe der Gemeinde, die den Zweck haben, den gemeindlichen Eigenbedarf zu decken. Weder das Rathaus der Gemeinde noch der örtliche Bauhof sind öffentliche Einrichtungen.
Wer ist Träger einer örtlichen öffentlichen Einrichtung?
Träger einer örtlichen öffentlichen Einrichtung ist die Kommune selbst – ungeachtet der Rechtsform, derer sie sich dabei bedient. Ist dies nicht der Fall, handelt es sich um eine private Einrichtung (zum Beispiel eine private Musikschule).