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Was versteht man unter Steuern?
Jeder Bürger zahlt Steuern. Steuern sind die bedeutendste Einnahmequelle des Staates. Jeder Cent, der durch Steuern eingenommen wird, kommt dem Staatshaushalt zu Gute. Steuern dienen dazu, dass Gemeinwohl zu finanzieren. Was versteht man unter Steuer genau?
Welche Steuern gibt es im täglichen Leben?
Gleich in welchem Bereich des täglichen Lebens: Steuern sind allgegenwärtig. Ob nun beim Tanken, beim Heizen, Einkaufen oder beim Sekttrinken. Jeder Bürger zahlt Steuern. Steuern sind die bedeutendste Einnahmequelle des Staates. Jeder Cent, der durch Steuern eingenommen wird, kommt dem Staatshaushalt zu Gute.
Warum sind Steuern nicht zweckgebunden?
Signifikant für Steuern ist ferner, dass sie nicht zweckgebunden sind. So können Einnahmen beispielsweise aus der KFZ Steuer nicht nur für die Erneuerung von Straßen etc. verwendet werden. Sie sind ebenso nicht zweckgebunden.
Was ist signifikant für Steuern?
Signifikant für Steuern ist ferner, dass sie nicht zweckgebunden sind. So können Einnahmen beispielsweise aus der KFZ Steuer nicht nur für die Erneuerung von Straßen etc. verwendet werden. Sie sind ebenso nicht zweckgebunden. Im Kontrast hierzu stehen Gebühren und Beiträge, diese sind an bestimmte Zwecke und Aufgaben gebunden.
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Ist die Erhebung einer Steuer zweckgebunden?
Darüber hinaus müssen die aus einer bestimmten Steuer generierten Einnahmen des Staates aber nicht einer bestimmten staatlichen Aufgabe zufließen. Vielmehr ist die Erhebung einer Steuer nicht konkret zweckgebunden und das Staatswesen wird durch die Gesamtheit aller Steuereinnahmen finanziert.
Was ist das deutsche Steuerrecht?
Das deutsche Steuerrecht und dessen Grundprinzipien sind durch Art. 104a ff. Grundgesetz (GG) vorgegeben. Einzelheiten zu den Verfahren, im Wege derer Steuern festgesetzt und erhoben werden, sind im Wesentlichen in der Abgabenordnung (AO) enthalten.
Wie wird die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland verteilt?
Die Staatsgewalt wird in der Bundesrepublik Deutschland auf die Legislative, die Exekutive und die Judikative verteilt (sog. Gewaltenteilung; vgl. Art. 1 Absatz 3 und Art. 20 Absatz 3 GG). Im Bereich der Legislative, die sog. gesetzgebende Gewalt, sind daher die Organe des Bundestages und des Bundesrates zu nennen.