Was versteht man unter Textform?
Die Textform ist im deutschen Zivilrecht eine Form für Rechtsgeschäfte oder Erklärungen oder Informationen im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften, die lesbar und auf einem dauerhaften Datenträger abzugeben ist und in der die Person des Erklärenden genannt ist.
Ist Email eine Textform?
Unter Textform versteht der Gesetzgeber neben den klassischen Briefen auch E-Mails ohne Unterschrift. Und sogar SMS-Nachrichten, maschinell erstellte Briefe sowie Telefax-Nachrichten. In den allermeisten Fällen ist bei einer Kündigung jedoch für beide Seiten die Schriftform vorausgesetzt.
Ist E-Mail eine Textform?
Ebenso wie ein Telefax oder ein Brief erfüllt auch die E-Mail das gesetzliche Merkmal „Textform“, d.h. wo das Gesetz die Einhaltung der Textform fordert (wie z. B. bei der Widerrufsbelehrung), kann statt eines Briefes oder eines Telefax auch eine E-Mail verwendet werden.
Wie ist die Unterzeichnung mittels elektronischer Unterschrift zulässig?
Unter zwei Voraussetzungen ist die Unterzeichnung mittels elektronischer Unterschrift anstelle der Schriftform folglich nicht zulässig: Eine gesetzliche Vorschrift untersagt es, dass die schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden darf.
Was sind einseitige Rechtsgeschäfte?
Die, die lediglich einer Willenserklärung bedürfen, nennt man einseitige Rechtsgeschäfte. Das sind zum Beispiel die Kündigung, der Rücktritt, die Anfechtung oder das Testament.
Wie funktioniert die elektronisch geleistete Unterschrift?
Die elektronisch geleistete Unterschrift erfolgte nicht eigenhändig auf der Urkunde (Ausdruck), sondern wurde durch den Ausdruck nur als elektronische Kopie wiedergegeben. Das reicht für die Erfüllung der Schriftform aber nicht aus.
Kann die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form ersetzt werden?
Anders gesagt: Grundsätzlich kann die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn nicht eine gesetzliche Vorschrift diese Ersetzung untersagt. So gibt es etwa eine Reihe von Fällen, die eine schriftliche Form zwingend verlangen.