Inhaltsverzeichnis
- 1 Was versteht man unter Zwangsurlaub?
- 2 Wird der Zwangsurlaub bezahlt?
- 3 Kann Chef Zwangsurlaub anordnen?
- 4 Kann mir der Chef Urlaub vorschreiben?
- 5 Wie lange vorher muss Zwangsurlaub angekündigt werden?
- 6 Kann die Firma Urlaub anordnen?
- 7 Wie wird der Zwangsurlaub gerechtfertigt?
- 8 Ist es möglich einzelne Mitarbeiter in den Zwangsurlaub zu schicken?
Was versteht man unter Zwangsurlaub?
Als Zwangsurlaub bezeichnet man einen vom Arbeitgeber, ohne vorherigen Antrag des Arbeitnehmers, verordneten Erholungsurlaub. Im deutschen Recht ist Zwangsurlaub jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Wird der Zwangsurlaub bezahlt?
Zwangsurlaub wird regulär wie genehmigter Erholungsurlaub behandelt. Heißt: Arbeitnehmer bekommen in der Zeit das volle Gehalt weitergezahlt. Die Urlaubstage werden aber vom Jahresurlaub abgezogen. Betriebsferien dürfen allerdings nie den kompletten persönlichen Urlaub verbrauchen.
Wie lange darf Zwangsurlaub sein?
Eine gesetzliche Regelung, wie lange Zwangsurlaub durch den Arbeitgeber angeordnet werden darf, gibt es nicht. Allerdings gilt: Die gängige Rechtsprechung gibt vor, dass ein Arbeitnehmer über mindestens 2/5 seines Jahresurlaubs frei verfügen können muss.
Kann Chef Zwangsurlaub anordnen?
Zwangsurlaub ist nur bei dringenden betrieblichen Belangen zulässig. Diese können in der Corona-Krise gegeben sein, wenn die Existenz des Unternehmens bedroht ist. Arbeitgeber müssen vor der Anordnung von Zwangsurlaub andere Optionen prüfen.
Kann mir der Chef Urlaub vorschreiben?
Darf der Chef den Mitarbeitern vorschreiben, wann sie Urlaub nehmen müssen? Nein. Der Arbeitgeber muss den Jahresurlaub im Grunde nach den Wünschen der Beschäftigten gewähren, so § 7 Abs. Der Chef muss die Urlaubsanträge dann wie gewünscht genehmigen.
Was sind dringende betriebliche Gründe für Zwangsurlaub?
Grundsätzlich sind es Umstände, die in der betrieblichen Organisation, im technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage oder ähnlichen Umständen ihren Grund haben. Nicht ausreichend für die Anordnung von Zwangsurlaub sind nach allgemeiner Auffassung ein kurzfristiger Auftragsmangel oder Betriebsablaufstörungen.
Wie lange vorher muss Zwangsurlaub angekündigt werden?
Wie lange die Ankündigungsfrist von Betriebsurlaub sein muss, ist gesetzlich nicht festgelegt, sie sollte aber im Rahmen des Zumutbaren sein. Juristen gehen hier von einem Zeitraum von mindestens 6 Monaten aus.
Kann die Firma Urlaub anordnen?
Die Frage, wer über den Urlaubszeitraum entscheidet, ist in § 7 Abs. 1 BUrlG geregelt. Danach sind die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, soweit dem dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Hier kann der Arbeitgeber einseitig anordnen, den Urlaub zu nehmen.
Ist der Zwangsurlaub zulässig?
Insofern handelt es sich bei Betriebsferien in der Regel um Zwangsurlaub, der im Sinne des Arbeitgebers ist. Hier stellt sich die Frage, inwieweit dieser Zwangsurlaub rechtlich zulässig ist. Das Gesetz enthält keine Regelung, in der ausdrücklich von Betriebsferien oder verordnetem Zwangsurlaub die Rede ist.
Wie wird der Zwangsurlaub gerechtfertigt?
Die Frage ist nun, inwieweit der Zwangsurlaub durch dringende betriebliche Belange gerechtfertigt wird. Das nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes solche Umstände, die in der betrieblichen Organisation, im technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage und ähnlichen Umständen ihren Grund haben (BAG, Beschluss v. 28.7.1981, 1 ABR 79/79).
Ist es möglich einzelne Mitarbeiter in den Zwangsurlaub zu schicken?
Falls tatsächlich besondere Umstände vorliegen, ist es möglich einzelne Mitarbeiter für begrenzte Zeit in den Zwangsurlaub zu schicken. Dabei ist zu unterscheiden ob es sich um ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses oder um bezahlten Urlaub, der vom Urlaubskonto abgezogen wird, handelt.
Was ist ein Zwangsurlaub im Arbeitsrecht?
Definition: Zwangsurlaub im Arbeitsrecht Die Absicht des Gesetzgebers ist dem §7 BUrlG zu entnehmen. Hier wird geregelt, dass bei der Festlegung des Urlaubs die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind. Das ist bei einem, vom Arbeitgeber angeordneten Zwangsurlaub nicht der Fall.