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Was wenn der Zahltag auf einen Samstag fällt?
Fällt der Zahltag auf einen Samstag oder auf einen Wochenfeiertag, gilt der vorhergehende Werktag, fällt er auf einen Sonntag, gilt der zweite vorhergehende Werktag als Zahltag.
Wochenenden und Feiertage sind keine Bankarbeitstage. Zahlungen werden an diesen Tagen nicht bearbeitet. Eine am Samstag beauftragte Überweisung wird also erst am Montag bearbeitet.
Wann bekomme ich mein Gehalt?
Arbeiter erhalten ihren Lohn am Ende der Lohnperiode, das ist üblicherweise monatlich, ausbezahlt. Achtung: Kollektivverträge können aber bei Arbeitern einen Termin für die Auszahlung festlegen (zum Beispiel bis zum 15. des Folgemonats).
Schließen sich gegenseitig aus – Sonn- und Feiertagszuschläge Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag (wie beispielsweise an Pfingsten oder Ostern) ist der Feiertagszuschlag von 150 \% steuerfrei. Feiertagszuschlag und Sonntagszuschlag sind aus steuerlicher Sicht nicht nebeneinander begünstigt.
Wann werden die Zahlungsfristen genannt?
Als Zahlungsziel wurden 14 Tage genannt. Bis zum Ende des 15.08. müsste Ihr Kunde die Zahlung geleistet haben, wenn sie fristgerecht sein soll. Sollte das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder auf einen Feiertag fallen, endet die Frist erst am darauffolgenden Werktag (§ 193 BGB).
Ist der sonntagszuschlag steuerfrei?
Sonntagszuschläge bleiben steuerfrei, wenn sie die 50 \% des Grundlohns nicht übersteigen. Wichtig: damit die Steuerbefreiung greift, muss der Feiertags- oder Sonntagszuschlag zusätzlich zum Lohn gezahlt werden, ein „Herausrechnen“ des Zuschlags aus dem arbeitsrechtlich geschuldeten Lohn darf nicht erfolgen.
Wie hoch ist der steuerfreie Zuschlag an Feiertagen?
Fällt also ein Feiertag auf einen Sonntag, können demnach steuerfreie Zuschläge von bis zu 150 \% gezahlt werden. In der Nacht vom 1. Mai können es sogar 175 \% sein. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können über die Höhe des Zuschlags an Feiertagen frei verhandeln.