Was wird am Bezirksgericht verhandelt?

Die Bezirksgerichte sind im Zivilrechtsbereich zur Entscheidung in erster Instanz für alle Rechtssachen mit einem Streitwert bis 15.000 Euro sowie (unabhängig vom Streitwert) für bestimmte Arten von Rechtssachen (insbesondere familien- und mietrechtliche Streitigkeiten) zuständig.

Wie werden Gerichte eingeteilt?

Neben den ordentlichen Gerichten gibt es Sondergerichte (z.B. Kartellgericht), die Verwaltungsgerichte (Bundesfinanzgericht, Bundesverwaltungsgericht, Landesverwaltungsgerichte) und die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts ( VfGH und VwGH ) sowie Schiedsgerichte (aufgrund privatrechtlicher Vereinbarung mit freiwilliger …

Wie sieht ein Aktenzeichen vom Gericht aus?

Das gerichtliche Aktenzeichen dient der Kennzeichnung eines Dokuments und geht auf die Aktenordnung (AktO) vom 28. November 1934 und ihre Vorgänger zurück. Das gerichtliche Aktenzeichen besteht regelmäßig aus Abteilung, Registerzeichen, Nummer und Jahreszahl (§ 4 Abs. 2 AktO).

Wie ist das Bezirksgericht zuständig?

Das Bezirksgericht ist somit insbesondere für alle Zivilstreitigkeiten zuständig, deren Streitwert Fr. 30’000.— übersteigt oder nach der Natur der Sache nicht geschätzt werden kann. Der Einzelrichter beurteilt gestützt auf § 31 JG:

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Was ist ein Bezirksgericht in der Schweiz?

Bezirksgericht ist in der Schweiz in sechs Kantonen die Bezeichnung für das Gericht erster Instanz in Zivil- und Strafprozessen. Dieser Instanz vorgeschaltet ist in zivilen Streitsachen die Schlichtungsbehörde (Friedensrichter, Vermittler).

Welche Kantone haben ein Bezirksgericht?

Der Name Bezirksgericht gilt insbesondere in denjenigen Kantonen, die das Kantonsgebiet für Verwaltungs- und/oder Rechtsprechungszwecke in Bezirke eingeteilt haben: Zürich, Luzern, Schwyz, Aargau, Thurgau und Wallis. Bis in die jüngere und jüngste Vergangenheit war der Terminus weiter verbreitet.

Wie beurteilt der Einzelrichter die summarischen Verfahren in den Gemeinden?

Der Einzelrichter beurteilt gestützt auf § 31 JG: die summarischen Verfahren enschliesslich privatrechtliche Baueinsprachen und gerichtliche Verbote. Der Gerichtspräsident ist untere Aufsichtsbehörde in SchKG-Sachen und Aufsichtsbehörde gegenüber den Vermittlern/Schlichtungsbeamten in den Gemeinden.