Was wird bei einer einstellungsuntersuchung gemacht?
In einer Einstellungsuntersuchung muss der Betriebsarzt den Gesundheitszustand der Bewerber hinsichtlich folgender Punkte bestimmen: Prüfung, ob der Bewerber die Tätigkeit laut Arbeitsvertrag durchführen kann. Begutachtung, ob der Bewerber durch die Tätigkeit seine eigene Gesundheit nicht gefährdet.
Was wird beim AMZ untersucht?
Dies könnte eine Untersuchungen der Augen (z.B. ein Sehtest mit Prüfung des Farbsehens und räumlichen Sehens, des Kontrastsehens, der Blendungsempfindlichkeit oder Geschichtsfeldbestimmung), der Ohren (Hörtest), ein EKG, eine Lungenfunktionsprüfung, eine Röntgenaufnahme des Brustkorbes, ein psychometrischer …
Was sind die sogenannten „Grundsätze” der arbeitsmedizinischen Untersuchungen?
Diese sogenannten „Grundsätze” waren bis 2013 der Quasi-Standard der arbeitsmedizinischen Untersuchungen, sie haben heute – salopp formuliert – lediglich die Bedeutung von Kochrezepten. Es kommt darauf an, was der Betriebsarzt daraus macht.
Was ist die Arbeitsmedizinische Untersuchung in Deutschland?
Die Arbeitsmedizinische Untersuchung weist in Deutschland eine lange Tradition auf und ist Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Außerdem ist sie im Gesetz verankert. Das Ziel dieser Untersuchung liegt darin, eine Beschäftigungsfähigkeit festzustellen.
Was bedürfen arbeitsmedizinischen Untersuchungen?
Überdies bedürfen arbeitsmedizinische Untersuchungen einer Durchführung, wenn die psychischen und physischen Fähigkeiten zur Ausübung einer Tätigkeit überprüft werden müssen. Dies ist bei Eignungsuntersuchungen der Fall, da dort die arbeitsmedizinische Tauglichkeit des zu Untersuchenden im Fokus steht.
Welche Rolle spielt der Betriebsarzt bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge?
Unabhängig davon, ob Sie Arbeitgeber, Beschäftigter oder Betriebsrat sind: Der Betriebsarzt ist verpflichtet, alle Beteligten im Betrieb sachgerecht zu beraten und bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge tatkräftig zu unterstützen. Die G-Untersuchungen: Welche Rolle spielen sie bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge?