Was wird bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung gemacht?

Eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b StPO kann verschiedene Maßnahmen bedeuten. Typisch ist die Abnahme von Fingerabdrücken, Aufnahme von Lichtbildern, die Feststellung äußerer körperlicher Merkmale oder andere Maßnahmen wie Schriftproben.

Warum erkennungsdienstliche Behandlung?

Eine erkennungsdienstliche Behandlung zur Durchführung eines Strafverfahrens (§ 81b Alt. 1 StPO) dient der Aufklärung einer aktuellen Ermittlung. Wurden am Tatort z.B. Fingerabdrücke gefunden, soll aufgeklärt werden, von wem diese stammen.

Was macht der Erkennungsdienst bei der Polizei?

Für die Polizei sind diese erkennungsdienstlichen Daten u. a. Grundlage für die Ermittlung von Tätern in Strafverfahren, die Zuordnung von Tatortspuren, das Erkennen von Tatzusammenhängen, aber auch für die Identifizierung von hilflosen Personen oder unbekannten Toten.

Ist erkennungsdienstliche Behandlung Pflicht?

Die Ladung der Staatsanwaltschaft zur Erfassung der erkennungsdienstlichen Behandlung ist verpflichtend, solange ein Anfangsverdacht bezüglich einer Straftat besteht. Wenn die Ladung nur von der Polizei veranlasst ist, besteht keine Pflicht. Lassen Sie dies dringend von mir als Rechtsanwalt für Strafrecht vorab prüfen.

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Kann ich eine erkennungsdienstliche Behandlung verweigern?

Kann ich die erkennungsdienstliche Behandlung verweigern bzw. ablehnen? Das ist möglich, aber etwas schwierig, weil solche Maßnahmen auch mithilfe von unmittelbarem Zwang durchgesetzt werden können. Es empfiehlt sich daher, bei Anordnung einer ED-Maßnahme umgehend einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu konsultieren.

Wer ordnet erkennungsdienstliche Behandlung an?

Zuständig für die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung im Ermittlungsverfahren sind die Staatsanwaltschaft oder die Polizei, wurde bereits Anklage erhoben das Gericht. Soll zu präventiven Zwecken erkennungsdienstlich behandelt werden, liegt die Zuständigkeit alleine bei der Polizei.

Wer darf eine ED Behandlung anordnen?

Sie müssen nach § 81a StPO in der Regel von einem Richter angeordnet werden. Erkennungsdienstliche Behandlung: Wenn Sie nicht erscheinen trotz Vorladung, müssen Sie mit einer zwangsweisen Durchsetzung der Maßnahme rechnen.