Was wird in Religion unterrichtet?

Schülerinnen und Schüler lernen, dass Offenheit, Toleranz und Respekt zwischen Menschen und Gesellschaften mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen wichtig sind. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der persönlichen Identitätsbildung.

Ist Religion ein Pflichtfach Österreich?

Nr. 190, Fassung 1993) geregelt. Der Religionsunterricht ist ein Pflichtgegenstand für alle Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören. Der Besuch des Unterrichts einer anderen Religion ist für die Schüler, die einer anerkannten Religionsgemeinschaft angehören, untersagt.

Was ist der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen?

Erlass „Religionsunterricht an Schulen“. 1.1 Der Religionsunterricht wird als ordentliches Unterrichtsfach an öffentlichen Schulen in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt. Er unterliegt der staatlichen Schulaufsicht. Seine rechtlichen Grundlagen sind in Art. 7 Abs.

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Wer darf Religionsunterricht an einer staatlichen Schule erteilen?

Grundsätzlich entscheiden die Religionsgemeinschaften, wer für sie Religionsunterricht an einer staatlichen Schule erteilen darf. Das dürfte im Prinzip auch ein Bischof oder ein Imam sein, in der Regel sind es aber Lehrerinnen und Lehrer mit Staatsexamen im Fach Religion und Zulassung der jeweiligen Religionsgemeinschaft.

Welche Ansprechpartner sind für die Schulen in Fragen des Religionsunterrichts?

1.5 Die Kirchenleitungen oder deren Beauftragte können Einsicht in den Unterricht nehmen. Ansprechpartner für die Schulen in Fragen des Religionsunterrichts sind in der evangelischen Landeskirche die Schulreferentinnen und Schulreferenten der Kirchenkreise bzw. Kirchenkreisverbände; in den katholischen Bistümern die Schulabteilungen. 2.

Wie ist der Religionsunterricht in der Schule eingebunden?

(1) Der Religionsunterricht ist eingebunden in den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule. Nach § 4 Abs. 2 SchuIG ist dieser ausgerichtet an den im Grundgesetz verankerten Menschenrechten, den sie begründenden christlichen und humanistischen Wertvorstellungen und an den Ideen der demokratischen, sozialen und liberalen Freiheitsbewegungen.

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