Was zählen zu den Ertragsteuern?

Zu den Ertragsteuern zählen die Einkommensteuer – differenziert nach der Erhebungsform die veranlagte Einkommensteuer, die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer.

Was ist die Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern?

Bemessungsgrundlage für die Ertragsteuern ist im Falle der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer das zu versteuernde Einkommen, im Falle der Gewerbesteuer der Gewerbeertrag. Durch Anwendung der Grundtabelle oder der Splittingtabelle auf das zu versteuernder Einkommen ermittelt sich für die natürliche Person die tarifliche Einkommensteuer,…

Was ist Grundlage für die Ertragssteuer?

Grundlage für die sogenannte Ertragssteuer ist der Vermögenszuwachs, der innerhalb einer bestimmten Periode bzw. eines bestimmten Zeitraumes erzeugt wird. Unter Vermögenszuwachs versteht man dabei die Gewinne in Form von Geld und Vermögensgegenständen. Diese bedeutet, dass das Geld bzw.

Was ist das Wesen der Abschreibung?

Aber: Das Wesen der Abschreibung ist die anteilige Wertminderung über eine Laufzeit X. Wer Abschreibungen nutzt, kann den Zeitraum der Abnutzung nicht nach Gutdünken festlegen. Die Steuerbehörden haben konkrete AfA-Tabellen entwickelt, denen die gewöhnliche Nutzungsdauer zu entnehmen ist.

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Was ist der Begriff der Ertragsteuer?

Ertragsteuer (oder Gewinnsteuer) ist der Oberbegriff für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer. Gegensatz sind die Kostensteuern . Mit dem – nicht gesetzlich verwendeten – Begriff der Ertragsteuern wird vermittelt, dass diese Steuerart den „ Ertrag “, also das Einkommen oder den Gewinn, besteuert.

Welche Steuerarten gehören zur Ertragsteuer?

Die drei zur Ertragsteuer gehörenden Steuerarten Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sind jeweils in eigenen Gesetzen geregelt, und zwar im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und Gewerbesteuergesetz. Aus diesen Gesetzen erwächst die Pflicht der Steuerpflichtigen,…

Was bedeutet die Bezeichnung „Ertragsteuer“?

Der Begriff „Ertragsteuer“ umfasst die Steuerarten Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Das Pendant zu den Ertragsteuern sind die Kostensteuern. Die Bezeichnung „Ertragssteuer“ impliziert die Besteuerung von Einkommen oder Gewinn.