Was zählt als Angebot?

Das Angebot (oder Antrag) ist eine Willenserklärung, durch die der Anbietende eine bestimmte Person zum Kauf einer bezeichneten Ware zu angegebenen Bedingungen auffordert. Das Ausstellen von Waren mit Preisangaben in den Verkaufsregalen eines Selbstbedienungsgeschäftes gilt in der Regel als Angebot.

Was ist ein Angebot im rechtlichen Sinn?

Mit dem Angebot, rechtlich Antrag genannt, richtet sich der Anbieter (Händler, Dienstleistungsunternehmer) an eine bestimmte Person und erklärt dieser, unter welchen Bedingungen er bereit ist, Waren zu liefern oder eine Dienstleistung zu erfüllen. Der Anbieter ist rechtlich grundsätzlich an sein Angebot gebunden.

Warum ist eine gesetzliche Annahmefrist notwendig?

Einleitung. a) Die Annahmefrist regelt den Zeitraum, innerhalb welchem ein Angebot angenommen werden kann und ein Vertragsschluss möglich ist. Ein Vertrag erfordert übereinstimmende Willenserklärungen. Das sind das Angebot (Antrag) und die Annahme (siehe Vertragsschluss).

Wann kann die Gebundenheit an den Antrag ausgeschlossen werden?

Vorherige Abbedingung. § 145 BGB statuiert, dass die Bindung an den Antrag entfällt, wenn der Antragende sie im Vorhinein ausschließt. Entsprechend bezeichnet man die Norm als dispositiv. Damit ist allerdings nur gesagt, dass sie nicht zwingend gilt, sondern abbedungen werden kann.

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Was ist eine rechtliche Wirkung eines Angebots?

Rechtliche Wirkung des Angebots. Ein Angebot ist vom Lieferant ausgehende Willenserklärung (Antrag). Dieses Angebot beinhaltet die Voraussetzungen die der Lieferant für seine Ware erhalten möchte (Preis und Menge). Ein Angebot ist nur an eine bestimmte Person gerichtet (nicht an die Mehrheit).

Ist ein Angebot nur an eine bestimmte Person gerichtet?

Ein Angebot ist nur an eine bestimmte Person gerichtet (nicht an die Mehrheit). Dem Antrag ist meist eine Anfrage eines Kunden voraus. (Bestellung) Anfragen sind dafür da, bei möglichen Lieferanten Angebote zu holen.

Was soll das Angebot enthalten?

Das Angebot soll sämtliche für den Vertragsabschluss wichtigen Punkte enthalten, sodass der Empfänger zustimmen und den Vertragsabschluss herbeiführen kann: • Art und die Beschaffenheit der Ware: Beim Stückkauf wird die Ware vom Verkäufer vorgezeigt und beschrieben.

Welche Angaben sind für ein Angebot verpflichtend?

Generell sind für ein Angebot die gleichen Angaben wie auf Geschäftsbriefen verpflichtend. Obligatorisch, aber empfehlenswert, sind die folgenden zusätzlichen Angaben, soweit diese nicht aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hervorgehen: Genaue Bezeichnung der Waren/Dienstleistung, ihrer Qualität sowie gegebenenfalls Zusatzarbeiten

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